Welche Ausbildungswege gibt es im Karate?
So gut wie alle Ausbildungswege im BKB beginnen mit einem Grundlehrgang (Gruppenhelfer) und dem angeschlossenen C-Trainer Breitensport (Früher: "Fachübungsleiter Karate"). Danach kann sich der Trainer entscheiden, an einem Wochenende des C-Trainer Leistungssport zusätzlich zu machen. Im Leistungssport erfolgt die Ausbildung weiter bis hin zum A-Trainer des DKV. Beim Breitensport kann man sich in den Bereichen Jugendtrainer, Gewaltpräventions-/Selbstverteidigungstrainer, Tai Chi-Trainer und Gesundheitstrainer weiterbilden. Weitere Infos im Bereich des Lehrreferenten |
Was kostet mich die Ausbildung?
• Gruppenhelfer: 100,00 Euro • C-Trainer Breitensport: 150,00 Euro • C-Trainer-Leistungssport: 75,00 Euro • B-Trainer-Leistungssport: 200,00 Euro • B-Trainer "Sport pro Gesundheit": 300,00 Euro • B-Trainer "SV / Gewaltprävention": 200,00 Euro • A-Trainer (über DKV) : 600,00 Euro • Sonderlizenz Jugendtrainer: 75,00 Euro • Sonderlizenz Tai-Chi Trainer: 300,00 Euro Die Beträge müssen jeweils vor den entsprechenden Ausbildungen an die Geschäftsstelle des BKB mit dem Vermerk des Namens und der Ausbildung überwiesen werden. Weitere Infos erhalten Sie beim Lehrbeauftragen des Bayerischen Karate Bundes. |
Welches Mindestalter zur Ausstellung einer C-Trainer Lizenz im BKB gibt es?
| Gemäß einem Beschluss seitens des Bayererischen Kultusministeriums ist es in Bayern nicht möglich, eine C-Lizenz vor dem 18. Lebensjahr zu erwerben. Dies gilt für alle Fachverbände im Bayerischen Landessportverband und somit auch für den Bayerischen Karate Bund e.V.. Der DOSB empfiehlt zwar eine Vergabe von C-Trainerlizenzen ab 16 Jahren, dieser Empfehlung folgt aber wie angemerkt das Bayerische Kultusministerium nicht. Diese Vergabepraxis kann auch wegen der Ausbildungshoheit der Länder nicht angefochten oder ausgehebelt werden. Etwaige über andere Landesverbände vor Erreichung des 18. Lebensjahres ausgestellte/erworbene C-Lizenzen müssen zur Anerkennung einer Förderfähigkeit in eine bayerische Lizenz umgeschrieben werden. Da eine Umschreibung aber auch den Zugangsvoraussetzungen genügen muss, ist auch es in diesem Falle nicht möglich, eine Umschreibung vor dem 18. Lebensjahr durchzuführen. Fazit: ungeachtet der Vorgehensweisen anderer Landesverbände ist die Ausstellung von C-Lizenzen im Bayerischen Karate Bund sowie deren Förderfähigkeit in Bayern erst ab dem 18. Lebensjahr möglich! |
Wie melde ich mich für eine Ausbildung an?
Man kann sich für Ausbildungskurse des Bayerischen Karate Bundes in der Rubrik "Service - Kurs-Anmeldung" anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per eMail. Bitte überweisen Sie nach dieser Bestätigung den fälligen Betrag auf das Konto der Geschäftsstelle. Ist der Kurs bereits voll, werden nachfolgende Meldungen auf eine "Nachrückerliste" gesetzt. Die Anmeldung ist verbindlich, bis zwei Wochen kann ohne Stornogebühren die Kursteilnahme abgesagt werden. Danach fallen Gebühren nach der BKB-Kostenordnung an. Weitere Infos erhalten Sie beim Lehrbeauftragen des Bayerischen Karate Bundes. |
Wo kann ich mich für die Verlängerung meiner Lizenzen fortbilden?
Unterrichtseinheiten (UE) werden überall dort angerechnet, wo es auf der Ausschreibung des jeweiligen Lehrgangs vermerkt ist, zumeist 5 UE. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, sich in die dort jeweils ausliegende/n Liste/n einzutragen, da der Ausrichter diese direkt an den Lehrbeauftragten weiterleitet. Der Eintrag im DKV-Pass hat keinen Beweischarakter. Die Ausrichter derartiger Lehrgänge müssen eine Anerkennung von Unterrichtseinheiten wenigstens 2 Monate vor dem LG-Termin mit dem Lehrbeauftragten abklären. Anderweitig wird eine Anerkennung der UE ausgeschlossen! Pflichtlehrgänge sind Lehrgänge, die ausschließlich für lizenzierte Trainer angeboten werden. Diese sind Fortbildungsmaßnahmen des Landesfachverbandes für seine lizenzierten Trainer. Anerkannt werden diese Lehrgänge mit 10 UE. Der Besuch wenigstens eines derartigen Lehrgangs ist für die Verlängerung einer F-ÜL-Lizenz verbindlich vorgeschrieben, wobei die verbleibenden 5 UE natürlich auch durch den Besuch eines weiteren Pflichtlehrganges abgegolten werden können. Dokumentiert werden die geleisteten UE durch eine Unterschrift auf den jeweils bei diesen Lehrgängen ausliegenden Teilnehmerlisten. Weiterhin werden diese Lehrgänge mit Datum, Ort und Anzahl der angerechneten UE auf die Originallizenz (Rubrik: Fortbildungen) übertragen, ehe sie an den Lehrbeauftragten zur Verlängerung weitergegeben werden. Sollte es aus irgendwelchen Gründen vorkommen, dass man sich auf der ausliegenden Liste bei den Verlängerungs-Lehrgängen nicht eingetragen hat, so kann dieser Lehrgang nicht in die Stundenanrechnung mit einbezogen werden. Wichtig: Es werden vom Bayerischen Karate Bund nur Lizenzen verlängert, wenn der Lizenzinhaber auch Mitglied des Bayerischen Karate Bundes ist. Dies gilt auch für allgemeine Lizenzen oder anderer Lizenzen des BLSV, wenn die geleisteten Stunden bei Lehrgängen des BKB anrechenbar wären! Hier besteht eine entsprechende Vereinbarung mit allen Fachverbänden mit dem BLSV. Weitere Infos erhalten Sie beim Lehrbeauftragen des Bayerischen Karate Bundes. |
Meine Lizenz läuft aus und muss verlängert werden – was muss ich tun?
| Bitte folgen Sie diesen Schritten: 1) Besuch der Fortbildungslehrgänge Sie müssen die Fortbildung anerkannten Lehrgängen besucht haben. Diese UE genannzen Unterrichtseinheiten (meist 5 oder 10 Stunden je LG) werden in den Ausschreibungen extra erwähnt und auf den Lehrgängen liegen Listen aus, in die Sie sich eintragen.Folgende Unterrichtseinheiten werden benötigt:
Sowohl der C-Trainer-Leistungssport wie auch die Jugend- und die bisher absolvierte SV-Trainer-Lizenz werden mit der mit der C-Trainer-Lizenz (früher F-ÜL) mitverlängert, sofern diese Fachlizenz in den erforderlichen Abständen regelmäßig verlängert wird (siehe jeweils Gültigkeitsdatum!). 2) Überweisen der Verlängerungsgebühr 3) Senden Sie die
an den Lehrwart des BKB. Sollten sich Adressänderungen ergeben haben, vermerken Sie das bitte auf der Originallizenz. Bei den alten, grauen Faltausweisen ist zudem ein aktuelles Passbild erforderlich. Das Mitsenden des DKV-Passes ist nicht mehr erforderlich. Diese werden aufgrund schon mehrmaligen "Verlorengehens" auf dem Postweg nur mehr beim Besuch der Pflichtlehrgänge gestempelt und verlängert. 4) Nach der Fertigstellung und dem Geldeingang wird die Lizenz an den Trainer zurückgeschickt. Dies kann in aller Regel etwas dauern, da gerade am Ende des Jahres tausende Übungsleiterlizenzen von der Übungsleiterstelle des BLSV bearbeitet werden. Bitte beachten Sie:Die Verlängerungsdauer beginnt ab dem Jahr, in dem die Verlängerung beantragt und durchgeführt wird, nicht ab dem Ablaufdatum. Beispiel: C-Trainerschein ist gültig bis Ende 2011 und wäre bei einer Verlängerung im Jahre 2011 bis 2015 gültig (4 Jahre). Bei einer vorzeitigen Verlängerung im Jahre 2010 wäre dieser Schein also nur bis 2014 gültig. Eine Aufaddierung der Jahre Gültigkeitsende + Verlängerung findet nicht statt! Es werden vom Bayerischen Karate Bund nur Lizenzen verlängert, wenn der Lizenzinhaber auch Mitglied des Bayerischen Karate Bundes ist. Dies gilt auch für allgemeine Lizenzen oder anderer Lizenzen des BLSV, wenn die geleisteten Stunden bei Lehrgängen des BKB anrechenbar wären! Hier besteht eine entsprechende Vereinbarung mit allen Fachverbänden mit dem BLSV. Weitere Infos erhalten Sie beim Lehrbeauftragen des Bayerischen Karate Bundes. |
Meine Übungsleiterlizenz ist ausgelaufen – kann ich trotzdem noch verlängern?
Ja, eine Verlängerung ist noch möglich. Sie müssen lediglich statt den ursprünglich zur Verlängerung geforderten Unterrichtseinheiten folgende Einheiten nachweisen:
Weitere Infos erhalten Sie beim Lehrbeauftragen des Bayerischen Karate Bundes. |
Was ist die Datenschutzerklärung?
| Die Datenschutzerklärung ist ein Formular, das von jedem C-Trainer im BLSV bei Neuausstellung oder Verlängerung einmalig auszufüllen ist und mit dem Ausweis oder dem Antrag an den BLSV bzw dem Lehrwart übermittelt werden muss. Aufgrund der geltenden Datenschutzbestimmungen benötigt der BLSV, selbst für verbandsinterne Informationen (z.B. Ankündigung von Lehrgängen und Veranstaltungen) diese schriftliche Einwilligung. Hier kann der C-Trainer entscheiden, ob er vom BLSV eMails und Post zu verbandsinternen Zwecken erhalten möchte und ob er von den Partnern des BLSV und seinen Sport-Fachverbänden zum Zwecke der Übermittlung von Informationen sowie Produktwerbungen Post erhalten möchte. Diese Datenschutzerklärung kann hier heruntergeladen werden: Dateschutzerklärung des BLSV Natürlich kann eine abgegebene Erklärung jederzeit geändert werden. Hierzu einfach das entsprechende Erklärung nochmals an den BKB bzw BLSV übermitteln. |
Ich habe meine Lizenz noch nicht erhalten?
Wenn Sie Ihre zur Verlängerung eingeschickte oder neu erworbene Lizenz noch nicht erhalten haben, kann das mehrere Gründe haben: 1) Gerade am Ende des Jahres werden durch die Übungsleiterstelle tausende von Lizenzen aus allen Sportarten verlängert. Hier kann es natürlich etwas dauern, bis die Lizenzen, die nach Reihenfolge des Eingangs bearbeitet werden, abgearbeitet sind. 2) Haben Sie die fällige Ausbildungsgebühr oder Verlängerungsgebühr (30,00 Euro) schon beglichen? Erst nach Eingang des Geldes werden die Unterlagen verschickt. Die notwendigen Kontodaten finden sie hier: Geschäftsstelle. Sollten Sie schon überweisen haben, prüfen sie bitte die Überweisungsdaten. 3) Sie haben die Gebühr schon bezahlt: haben Sie als Verwendungszweck den Namen des Lizenzinhabers angegeben? Falls nicht, kann das eingegangene Geld nicht der jeweiligen Lizenz zugeordnet werden. In diesem Fall rufen Sie Geschäftsstelle an, sie klärt schnell und komplikationslos mit Ihnen den Geldeingang und die Zuordnung - halten Sie dazu die Namen der Lizenzinhaber bereit. 4) Manchmal kann es vorkommen, dass sich Adressen der Lizenzinhaber geändert haben. Wenn Sie das der Lizenzstelle nicht mitgeteilt haben, schickt die Post in aller Regel die fehlgeleitete Lizenz zurück. Diese wartet dann beim BLSV auf eine neue Adresse. Adresse der Lizenzstelle: Angelika Gleissner Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Sollte eine Lizenz verlorengegangen sein, kann bei der Lizenzstelle des BLSV oder auf dieser Website eine Verlustmeldung angefordert werden, die zügig eine voll gültige Kopie der Lizenz ausstellt. Diese Ausstellung kostet jedoch 15,00 Euro. |
Was mache ich, wenn ich meinen Lizenzausweis verloren habe?
Sie können an den BLSV eine Verlustmeldung machen (Kostenpunkt 15,00 Euro). Ein Formblatt dazu erhalten Sie von der Geschäftsstelle. Die Lizenz verliert nicht ihre Gültigkeit zum letzten eingetragenen Datum. Muss die Lizenz gleich verlängert werden, ist der Nachweis der besuchten Fortbildungsstunden fällig und es müssen zusätzlich 30,00 Euro an die Geschäftsstelle des BKB überwiesen werden. |
Wie erhalte ich Zugang zum BKB-Handbuch?
Aufgrund von rechtlichen Gegebenheiten wird der Zugang zum BKB-Handbuch nur den lizensierten Übungsleitern und Trainern im BKB gewährt. Die Zugangsberechtigung kann unter Angabe von Namen und Lizenzinformation (Lizenzart, Lizenznummer und Gültigkeit) bei folgender Email-Adresse angefordert werden: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Nähere Informationen gibt es unter http://www.karate-bayern.de/handbuch |
Können Trainerlizenzen von anderen Verbänden übernommen werden?
Prinzipiell ja. Sofern es sich im Lizenzen des Fachbereiches Karate aus DSOB-Sportverbänden handelt und Sie Mitglied im DKV/BKB sind, ist eine Umschreibung problemlos möglich. Bitte senden Sie dazu die Originallizenz mit einem formlosen Schreiben (Adresse und Verein nicht vergessen) als Einschreiben an den Referenten für Lehrwesen des BKB. Für eine eventuell anstehende Verlängerung muss der Nachweis von anrechenbaren Lehrgängen erbracht werden (15 Stunden). Bei Lizenzen aus Karateverbänden der WKF kontaktieren Sie bitte direkt den Referenten für Lehrwesen. Lizenzen von Verbänden, die nicht der WKF (IOC/DSOB-Anerkannt) angeschlossen sind, können nicht übernommen werden, da diese nicht durch staatlich annerkannte Ausbildungswege erworben wurden. Und so kann man umschreiben lassen: 1) Überweisen Sie 50,00 Euro auf das Konto des BKB. 2) Schicken Sie
3) Bei anstehenden Verlängerungen (nur, wenn nötig, im Preis inbegriffen) muss ein Nachweis der im BKB besuchten Fortbildungslehrgänge (Kopie des DKV-Ausweises) beigefügt werden. 4) Nach der Fertigstellung und dem Geldeingang wird die Lizenz an den Trainer zurückgeschickt. 5) Bitte beachten Sie die Bestimmungen zur Verlängerung von Lizenzen, die zukünftig anfallen werden. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte direkt den Referenten für Lehrwesen. |
Ich würde gerne eine bestimmte Ausbildung machen, finde aber dazu noch keinen Termin
Dies liegt in aller Regel daran, dass noch kein Termin gestgelegt wurde - Termine werden, sofern sie feststehen, immer sofort veröffentlicht. Leider können nicht immer Termine zu allen Ausbildungen in einem Jahr in größerer Anzahl angeboten werden, da innerhalb des BKB viele Termine anstehen, die sich alle nicht überschneiden sollten. Zudem handelt sich in aller Regel um Ausbildungen, die mehrere Wochenenden beinhalten - aus diesem Grund und auch aus Mangel an freien Wochenenden sieht sich der Lehrwart gezwungen, den wichtigeren Ausbildungszweigen (C-Trainer, B-Trainer) den Vorrang zu geben. Der Lehrbeauftragte bemüht sich aber, in möglichst regelmäßgen Abständen Ausbildungen zu den verschiedenen Lizenzen anzubieten. Bitte kontaktieren Sie hier den Lehrbeauftragten des BKB. |




