Donnerstag, Mai 17, 2012

Fragen Prüfungswesen

Wird mein DAN aus einem anderen Verband im DKV anerkannt?


Infos vom DKV:


Bezüglich der Anerkennung von DAN-Graden aus fremden Verbänden sowie auch für Verleihungen gibt es immer wieder Unstimmigkeiten über die Verfahrensweise. Anbei als Download eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zu diesem Thema.

Informationen zur DAN-Anerkennung
Dan-Anerkennung Antrag Allgemein
Dan-Anerkennung Antrag Shotokan
 

Woher bekomme ich Prüfungslisten?

Neben der Möglichkeit, diese Liste gegen 0,50 Euro/Stück im Shop des BKB zu erwerben, kann diese inzwischen kostenlos beim DKV heruntergeladen werden:

Prüfungsliste des DKV

Bei dieser wird ebenso wie bei den gekauften Exemplaren verfahren: die korrekt ausgefüllten Listen müssen an die Geschäftsstelle des BKB als eMail, Fax oder Briefpost gesendet werden. Eine Kopie an den DKV oder Prüferreferenten ist nicht notwendig.
 

Wohin werden die ausgefüllten Prüfungslisten gesendet?

Die korrekt ausgefüllten Prüfungslisten (Eintragungen in die Leerstellen, Stempel, Unterschriften, aufgeklebte Prüfungsmarken derjenigen, die nicht bestanden haben, beachten!) werden derzeit ausschließlich an die Geschäftsstelle des Bayerischen Karate Bundes gesendet. Dabei kann diese Liste per
  • Fax (089/15702335)
  • eMail ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) als Scan oder PDF
  • Briefpost
verschickt werden.

Wenn eine Liste mit Durchschlagsblättern verwendet wird, die im Shop erworben werden kann, dann sollte das Dojo den grünen Durchschlag behalten und dem Prüfer der rote Durchschlag zur Verfügung gestellt werden. Der weisse Originaldurchschlag geht an die Geschäftsstelle des BKB. Da der Prüferreferent den gelben Durchschlag nicht benötigt, kann dieser ebenfalls beim Dojo verbleiben oder vernichtet werden.

Bei einer durch Download erhaltenen Liste sollte man vor Versand der Liste an die Geschäftsstelle eine Kopie zum Verbleib beim Dojo/Prüfer erstellen. Dies ist natürlich nicht notwendig, wenn die Liste als Scan per eMail oder als Fax versandt wurrde.

Eine Versand einer Kopie an den DKV bzw Prüferreferenten ist in beiden Fällen NICHT notwendig.
 

Ich möchte eine Kyu-Prüfung ablegen. Was muss ich beachten?


Neben einer intensiven Vorbereitung muss der Prüfling im Besitz einer gültigen Jahressichtmarke des laufenden Jahres sein.

In manchen Fällen wird die schriftliche Zustimmung des Heimatvereines bzw. des Trainer erbeten. Fällt der Prüfling durch, verfällt die Gebühr, die Prüfungsmarke wird auf die Liste geklebt und als „Nicht bestanden" vermerkt. Ein Prüfling kann eine Kyu-Prüfung beliebig oft wiederholen.

Weiteres regelt die Prüfungsordnung und die Verfahrensordnung.
 

Wo kann ich die Prüfungsordnungen einsehen?


Die Prüfungsordnungen der verschiedenen Stilrichtungen können hier heruntergeladen werden. Die Prüfungsordnung für SOK Kinder (Soundkarate) muss beim DKV bestellt werden.
 

Kann die Prüfung zum 9. Kyu übersprungen werden?


Ja. Die Prüfung zum 8. Kyu (Gelbgurt) kann zeitgleich mit der zum 9. Kyu (Weissgurt) abgelegt werden, es müssen zwei Prüfungsmarken hierfür in den Ausweis geklebt werden.

Grundlage für diese Regelung ist die Verfahrensordnung des DKV.
 

Ich möchte Dan-Prüfung machen. Was muss ich beachten?


Neben einer intensiven Vorbereitung muss sich der Prüfling spätestens vier Wochen vor der Prüfung beim DKV anmelden und die Prüfungsgebühr überwiesen haben. Des Weiteren ist die Jahressichtmarke des laufenden Jahres und die Bescheinigung zur Kampfrichterausbildung notwendig. Weitere Informationen erhält man von der Geschäftsstelle des Deutschen Karate Verbandes.
 

Wo kann ich Urkunden, Listen und Marken für Prüfungen bestellen?


Einfach in den Shop des BKB klicken und den Anweisungen folgen. Bitte beachten Sie, dass der Versand nur gegen Vorkasse erfolgt. Sollte also einmal eine Bestellung nicht kommen, bitte prüfen, ob eine Überweisung stattgefunden hat.

Prüfungslisten müssen nicht mehr bei der Geschäftsstelle gekauft, sondern können kostenfrei beim Deutschen Karate Verband heruntergeladen werden. Sie werden dort als PDF und als Word-Datei angeboten. Die Word-Datei kann vorab mit allen notwendigen Daten und den Namen der Prüflinge vorab ausgefülllt und ausgedruckt werden.

Natürlich können Prüfungslisten weiter bei der Geschäftsstelle bzw. im Shop des BKB bezogen werden, diese kosten 0,50 Euro.
 

Ich habe Prüfungsurkunden verschrieben - was soll ich machen?


Sämtliche verschriebenen, geknickten oder sonst wie beschädigten Urkunden werden kostenlos gegen neue Urkunden ausgetauscht. Bitte einfach an die Geschäftsstelle die Urkunden mit einer Rückantwortadresse schicken - Ersatz kommt sofort oder, wenn gewünscht, mit der nächsten Bestellung.
 

Wie wird eine Prüferlizenz verlängert?


Dazu muss ein Prüferlehrgang innerhalb der Gültigkeit der Lizenz besucht werden. Darüber hinaus Ausweis und das Antragsformular (siehe Downloads) an den Prüferreferenten schicken oder beim Lehrgang direkt abgeben.
Die Verlängerung ist derzeit kostenlos.

Die Lehrgangstermine stehen im Magazin BKB-aktuell, im Bayernsport und auf dieser Website unter „Termine"
 

Können Kyu-Prüfungen von anderen Verbänden übernommen werden?


Ja, Kyu-Prüfungen, die in einer anderen Organisation / Verband gemacht wurden, können ohne großen Verwaltungsaufwand übertragen werden:

Eintragung muss durch einen B-Prüfer erfolgen.

Nach einer formlosen Überprüfung der Fähigkeiten durch einen Prüfer kann der Gürtelgrad in den DKV-Ausweis übertragen werden. Dabei ist eine Überprüfung im Training oder bei einer Prüfung möglich. In der Zeile der zuletzt gemachten Prüfung steht der Text: Überprüft und Eingetragen durch ... mit Datum, Unterschrift und Stempel des Prüfers.

Der Übertrag ist kostenlos, eine Prüfungsmarke ist nicht erforderlich.

Dieser übernommene / anerkannte Gürtelgrad wird bei der nächsten Prüfung im DKV dann gewissermaßen erneut bestätigt.

Siehe auch FAQ-Punkt: Wie übertrage ich Gürtelgrade, die in einem anderen Verband abgelegt wurden?
 

Wie übertrage ich Gürtelgrade, die in einem anderen Verband abgelegt wurden?


Hier wird zwischen den Kyu- / Dan-Graden unterschieden:

  1. Kyu- Prüfungen: Nach einer formlosen Überprüfung der Fähigkeiten durch einen Prüfer kann der Gürtelgrad in den DKV-Ausweis übertragen werden. Dabei ist eine Überprüfung im Training oder bei einer Prüfung möglich. In der Zeile der zuletzt gemachten Prüfung steht der Text: Überprüft und Eingetragen durch ... mit Datum, Unterschrift und Stempel des Prüfers. Der Übertrag ist kostenlos, eine Prüfungsmarke ist nicht erforderlich. Dieser übernommene / anerkannte Gürtelgrad wird bei der nächsten Prüfung im DKV dann gewissermaßen erneut bestätigt.
  2. Dan-Prüfungen bis 4. Dan: Bei der Überprüfung und Eintragung von Dangraden aus einem anderen Verband muss der Ausweis des alten Verbandes, der DKV-Ausweis mit gültiger Jahressichtmarke, eine Kopie der Urkunde der letzten Dan-Prüfung an den jeweiligen Stilrichtungsreferenten gesandt werden. Hierzu wird eine geringe Bearbeitungsgebühr fällig, die an den Deutschen Karate Verband überwiesen werden muss (www.karate.de)
  3. Dan-Prüfungen ab 5. Dan: Hier entscheidet das Gremium der Stilrichtungsreferenten des entsprechenden Stils über die Anerkennung. In diesem Fall empfiehlt es sich mit den Stilrichtungsreferenten und der DKV- Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen.
Die Gebühren hierfür sind mit der DKV-Geschäftsstelle abzurechnen.
 

Was mache ich beim Verlust eines Ausweises?

Der Vereins- bzw. Dojoleiter bestellt beim DKV einen Blankoausweis, die erneute Bestellung einer Jahressichtmarke ist nicht notwendig, wenn der Beitrag für das laufende Jahr schon gezahlt wurde. Der Nachweis kann über die DKV-Geschäftsstelle erbracht werden. Bei „Wiedereinsteigern“ ist die gleichzeitige Bestellung einer Jahressichtmarke notwendig. Dies erfolgt wie bei der Anmeldung von Neumitgliedern.

Der Dojoleiter füllt den Ausweis mit allen Daten, die ihm zugänglich sind bzw. deren Eintrag notwendig sind (Foto, Verein, Stilrichtung, Startberechtigung) und schreibt auf die erste Seite des Ausweises: Ersatzausweis.

Ein B- oder A-Prüfer trägt die letzte dato gemachten Prüfung mit Hilfe der vorliegenden Urkunde nach. Dazu trägt er im Feld der letzten gemachten Prüfung folgenden Text ein:
"Übernommen von der Urkunde zur Prüfung vom...." mit Stempel und Unterschrift des eintragenden Prüfers.
Ist keine Urkunde als Nachweis vorhanden, kann bei den Geschäftsstellen und Angabe von
- Name, Vorname
- Datum der letzten Prüfung (Jahr)
- Prüfungsort
die letzte Prüfung durch die von den Prüfern eingesandten Prüfungslisten erfragt werden.
Es reicht aber auch aus, wenn eine formlose Überprüfung stattfindet. Nach einer formlosen Überprüfung der Fähigkeiten durch einen Prüfer kann der Gürtelgrad übertragen werden. Dabei ist eine Überprüfung im Training oder bei einer Prüfung möglich.
In dem leeren Raum für die Prüfungsmarke steht der Text: "Überprüft und Eingetragen durch ..." mit Stempel und Unterschrift des eintragenden Prüfers.

Bei Dan-Graden:

Zum Nachtrag Ihres Dans senden Sie bitte den Ausweis mit einer Kopie ihrer letzten Dan-Urkunde an den zuständigen Stilrichtungsreferenten:

http://karate-bayern.de/verband/stilrichtungen


Ein Übertrag ist seitens des BKB kostenlos, da keine weitere Prüfungsmarke gebraucht wird. Dies berührt nicht eventuell anfallende Berabeitungskosten durch den Verein oder Prüfer.

Durch die folgenden Eintragungen durch Prüfer und andere Zuständige werden die Eintragungen valuiert.
 

Wie erhalte ich eine C- Prüferlizenz bis 4. Kyu auf Landesebene?


Nach der Prüfung zu 1. Dan muss ein Lehrgang zum Erwerb der C- Prüferlizenz besucht werden. Auf dem Lehrgang erhält man alle Unterlagen und Informationen.

Der Lehrgang ist kostenlos, die Kaution für den Prüferstempel beträgt 50,- EUR.
Die Lehrgangstermine stehen im BKB-aktuell, im Bayernsport und auf der Website des BKB
 

Wie erhalte ich eine B- Prüferlizenz bis 1. Kyu auf Bundesebene?


Nach der Prüfung zum 2. Dan und als Besitzer eine C- Prüferlizenz muss man einen Lehrgang zum Erwerb der B- Prüferlizenz besuchen.

Auf dem Lehrgang erhält man alle Unterlagen und Informationen. Der Lehrgang ist kostenlos. Der Prüferstempel gilt weiter.
Die Lehrgangstermine stehen im BKB-aktuell, im Bayernsport und auf der Website des BKB
 

Was ist die Prüfer- CD, wie erhalte ich sie?


Fast alle Fragen und viele Hilfen werden auf der Prüfer- CD beantwortet. Es stehen die DKV- und BKB- Ordnungen und viele Hilfen und Formulare auf der CD. Dazu Prüfungsbögen, Vorbereitungsbögen auf Prüfungen für Kinder, Shotokan- Prüfungsordnung in Bildern, Shotokan- Kata in Bild und Video, geplant Bunkai der Kata, usw.

Kosten 5,- EUR. (Selbstkosten)
Bestellung an den Prüferreferenten richten
 

Was sind Zwischenprüfungen und welche können abgelegt werden?


Zwischenprüfungen können abgehalten werden, um lange Wartezeiten zwischen den regulären Prüfungen zu überbrücken oder um dem Prüfling seinen Fortschritt vor Augen zu führen und ihn zu bestärken, den Weg weiter zu gehen. Diese Prüfung hat keine offizielle, im Pass eintragbare Funktion, unterliegt jedoch innerhalb des DKV einigen wenigen Vorgaben und wird mit einer Urkunde bestätigt.

Ablauf
Für die Zwischenprüfung gibt es keine verbindlichen Regeln:
  • Möglichkeit 1: Eine Zwischenprüfung mit einem Teil des Prüfungsprogramms
  • Möglichkeit 2: Prüfung für Kata, Kumite und Kihon einzeln.
Für die Kindergruppen werden absichtlich die Regularien nicht so genau festgelegt, da individuelle Besonderheiten berücksichtigt werden sollen. So kann sowohl die Kinderprüfungsordnung, als auch eine vereinfachte Standardprüfungsordnung zur Anwendung kommen.
Die Kinderprüfung ist fester Bestandteil der C- Prüferausbildung. Die Kinderprüfungsordnung ist kostenpflichtig beim DKV erhältlich oder in Kurzform auf der Prüfer- CD enthalten (Beim Prüferreferenten zu bestellen).

Die Gürtelfarben:
1. Ein gelber Streifen bei der Zwischenprüfung zum 9. Kyu
2. Zwei gelbe Streifen beim 9. Kyu
3. Drei gelbe Streifen bei der Zwischenprüfung zum 8. Kyu (Jeweils auf dem Weißgurt)
4. Ein oranger Streifen auf dem gelben Gürtel zum Orangegurt
5. Ein grüner Streifen auf dem orangen Gürtel zum Grüngurt

Ab dem Grüngurt sind keine Zwischenprüfungen mehr vorgesehen.
Alternative: Es gibt Gürtel mit Längsstreifen (für Kobudo) Der gelbweiße ist bei uns der 9. Kyu, ansonsten weiter mit den fertigen Gürteln wie oben.

Die Urkunden
Die Urkunden können entweder in "Luxusausführung" im Shop bestellt oder zum Selberausdrucken auf der Website des Deutschen Karate Verbandes heruntergeladen werden.
 
Redaktionsschluss für das BKB Heft April 2012 ist der 16.03.2012

Kontakt Webmaster

Du hast Fragen, Wünsche, Vorschläge oder Kritik zur BKB Website?

Melanie Müller

medien@karate-bayern.de
Mobil: 0175 / 5977500
Der Bayerische Karate Bund e.V.

Kontakt Geschäftsstelle

Leiter: Karl Michael Schölz

Georg-Brauchle-Ring 93
Postfach 500 120
80992 München

Email: info@karate-bayern.de
Tel.: +49 (0)89 15702-331
Fax: +49 (0)89 15702-335

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