Lizenzverlängerungen

Wissenwertes zur Verlängerung verschiedener Lizenzen

Laut DKV sollten alle B-Lizenzen (außer Leistungssport) NICHT in den Ländern verlängert oder gar ausgebildet werden, da diese Profile allein mangels Konzept wie auch personeller Besetzung innerhalb der Länder dem Bundesverband vorbehalten bleiben sollten.

Für die Verlängerung folgender Lizenzen ist der BKB weiterhin zuständig:

  • C-Trainer/in Breitensport
  • C-Trainer/in Leistungssport
  • B-Trainer/in Leistungssport

Für die Verlängerung aller B-Breitensport Lizenzen bitte direkt an die DKV-Geschäftsstelle wenden. Hierzu zählen mitunter:

  • B-Trainer/in Jukuren
  • B-Trainer/in Selbstverteidigung (Bronze, Silber, Gold, Platin) 
  • B-Trainer/in Gewaltschutz 
  • B-Trainer/in „Karatelehrer"
  • B-Trainer/in „Karate Gesundheitstraining"
  • B-Trainer/in „Kinder und Jugendliche"

 

Verlängerung gültiger Lizenzen

  • Die Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen werden vom BKB oder vom DKV angeboten.
  •  Die Fortbildung hat in der vom Teilnehmer jeweils höchsten erlangten Lizenzstufe zu erfolgen.
  •  Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die niedrigere Lizenzstufe. Dieses gilt nur für die Lizenzstufen C, B und A.

Eine Fortbildung von mindestens 15 LE für gültige Lizenzen muss wahrgenommen werden:

  • nach Erwerb der 1. Lizenzstufe innerhalb von vier Jahren
  • nach Erwerb der 2. Lizenzstufe innerhalb von vier Jahren
  • nach Erwerb der 3. Lizenzstufe innerhalb von zwei Jahren

Die Verlängerung von Lizenzen der ersten und zweiten Lizenzstufe kann durch den BKB oder den DKV vorgenommen. Bei einem Vereinswechsel des/der Lizenzinhaber/in wird der gegebenenfalls neue Landesverband für die Lizenzverlängerung zuständig. Die Verlängerung von Lizenzen der dritten Lizenzstufe wird grundsätzlich nur durch den Deutschen Karate Verband vorgenommen.

Für Diplom-Trainer/innen bietet die DOSB-Trainerakademie eigene Fortbildungsveranstaltung an.

Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die Gültigkeitsdauer der niedrigeren Lizenzstufe mit.

Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen

Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer von Lizenzen wird wie folgt verfahren:

Für die 1. und 2. Lizenzstufe:

Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:

die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 LE um drei Jahre verlängert.

Fortbildung im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:

die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildungsveranstaltung mit 30 LE um vier Jahre verlängert.

Überschreitung der Gültigkeitsdauer um vier und fünf Jahre:

die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen mit insgesamt 45 LE um vier Jahre verlängert.

Überschreiten der Gültigkeitsdauer um mehr als fünf Jahre:

Die gesamte Ausbildung ist neu zu absolvieren.

Der Ablauf einer Lizenzverlängerung

1) Antrag am Computer ausfüllen und unterschreiben (ein Scan ist nicht notwendig, wenn eine digitale Unterschrift verwendet wird).

2) Selbstverpflichtung am Computer ausfüllen und unterschreiben (ein Scan ist nicht notwendig, wenn eine digitale Unterschrift verwendet wird)

3) Beide Dokumente per Email an  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. senden

4) Zeitgleich 30,00 Euro je Lizenz mit dem Verwendungszweck "Lizenznummer / Name" an folgendes Konto überweisen: 

Kontonummer des BKB:

Bayerischer Karate Bund e.V.
BIC: GENODEF1HZH
IBAN: DE53 7206 9113 0010 0082 73

Die Lizenz wird dann per E-Mail zurückgesendet, wenn die obigen Vorgaben eingehalten werden und das Geld eingegangen ist.

Bayerischer Karate Bund e. V.

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https://bkb-karate.liga.nu

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