22.11.2014 - Wichtige Hinweise des Ressorts Aus- und Fortbildung

Lizenzverlängerung

Ab dem 1.1.2015 muss auf jeder C-Trainerlizenz, die zur Verlängerung eingereicht wird, neben den Verlängerungslehrgangsdaten und eventueller Adresskorrekturen auch die persönliche DKV-Nummer eingetragen sein. Damit kann die durchgehende Mitgliedschaft des Lizenzinhabers beim Deutschen Karate Verband überprüft werden. Eingereichte Ausweise ohne diese Nummer werden zurückgeschickt.

Die DKV-Nummer steht auf der Jahressichtmarke und besteht aus 8 Ziffern:

  • xx-yyy-zzz
  • x= Ländercode (Bayern = 10)
  • y= Vereinsnummer
  • z= Persönliche Mitgliedsnummer im Verein

Ist der Lizenzinhaber nicht Mitglied des DKV oder war es in den Jahren seiner Übungsleitertätigkeit nicht, ist dies ein Verstoß gegen die Ausbildungsvereinbarung, die Lizenz wird dann nicht verlängert. Dazu wird der Übungsleiter vorher vom Ressortleiter informiert.

Zur Einreichung muss gleichzeitig die Gebühr von 30,00 Euro an die Geschäftsstelle überwiesen werden. Ohne einen Geldeingang erfolgt kein Versand des verlängerten Ausweises.

Die Bearbeitung erfolgt so schnell wie möglich. Kommt es trotzdem zu Verzögerungen, bitten wir das zu entschuldigen. Bei Fragen und Unklarheiten geben Ressortleiter und Geschäftsstelle gerne Auskunft.

Elmar Griesbauer
Ressortleiter Aus- und Fortbildung Michael Schölz, Geschäftsstelle

Text: Michael Schölz
Geschäftsstellenleiter BKB e.V.

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