Aus- u. Fortbildung
Lizenzverlaengerungen
Gültigkeit der Lizenzen:
- Gruppenhelfer: 4 Jahre; Verl. mit 10 UE
- Fachübungsleiter: 4 Jahre; Verl. mit 20 UE (inkl. Pflicht-LG)
- C-Trainer-Leistungssport: analog F-ÜL
- Jugendtrainer: analog F-ÜL
- SV-Trainer (bisher): analog F-ÜL
- B-Trainer-Leistungssport: 2 Jahre; Verl. mit 15 UE binnen Gültigkeitsdauer
- Ges.-Trainer (bisher): 2 Jahre; Verl. mit 15 UE binnen Gültigkeitsdauer
D.h., dass sowohl der C-Trainer-Leistungssport wie auch die Jugend- und die bisher absolvierte SV-Trainer-Lizenz mit der F-ÜL-Lizenz mitverlängert werden, sofern diese Fachlizenz in den erforderlichen Abständen regelmäßig verlängert wird (siehe jeweils Gültigkeitsdatum!).
Unterrichtseinheiten (UE) werden überall dort angerechnet, wo es auf der Ausschreibung des jeweiligen LGs vermerkt ist, zumeist 5 UE. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, sich in die dort jeweils ausliegende/n Liste/n einzutragen, da der Ausrichter diese direkt an den Lehrbeauftragten weiterleitet. Der Eintrag im DKV-Pass hat keinen Beweischarakter. Die Ausrichter derartiger LGe müssen eine Anerkennung von Unterrichtseinheiten wenigstens 2 Monate vor dem LG-Termin mit dem Lehrbeauftragten abklären. Anderweitig wird eine Anerkennung der UE ausgeschlossen!
Pflichtlehrgänge sind LGe, die ausschließlich für lizenzierte Trainer angeboten werden. Diese sind Fortbildungsmaßnahmen des Landesfachverbandes für seine lizenzierten Trainer. Anerkannt werden diese LGe mit 10 UE. Der Besuch wenigstens eines derartigen LGs ist für die Verl. einer F-ÜL-Lizenz verbindlich vorgeschrieben, wobei die verbleibenden 10 UE natürlich auch durch den Besuch eines weiteren Pflichtlehrganges abgegolten werden können.
Zur Verlängerung der F-ÜL-Lizenz gilt eine Anerkennung der gesammelten UE binnen der letzten beiden Jahre vor Ablauf der Lizenz (Bsp.: Lizenz gültig bis 31.12.2007, somit 20 UE in 2006 und 2007!) Dokumentiert werden die geleisteten UE durch eine Unterschrift auf den jeweils bei diesen LGen ausliegenden Teilnehmerlisten. Weiterhin werden diese LGe mit Datum, Ort und Anzahl der angerechneten UE auf die Originallizenz (Rubrik: Fortbildungen) übertragen, ehe sie an den Lehrbeauftragten zur Verlängerung weitergegeben werden. Sollte es aus irgendwelchen Gründen vorkommen, dass man sich auf der ausliegenden Liste bei den Verl.-LGen nicht eingetragen hat, so kann dieser Lehrgang nicht in die Stundenanrechnung mit einbezogen werden.
Sollte die Verlängerung zum jeweiligen Gültigkeitsablauf komplett übersehen worden sein, so ist Folgendes zu beachten:
- Ablauf liegt bis 1 Jahr zurück à Reaktivierung der Lizenz durch Nachweis von 30 UE binnen des dem Ablaufdatum folgenden Jahres;
- Ablauf liegt über 1 Jahr bis 2 Jahre zurück à 50 UE oder Wiedereinsteigerkurs, bzw. Erwerb einer Sonderlizenz mit mind. 50 UE;
- Ablauf liegt bereits mehr als 2 Jahre zurück à Lizenz muss komplett neu gemacht werden;
Weiterhin ist darauf zu achten, dass zur Verlängerung die Originallizenz mit den eingetragenen Lehrgängen (s.o.), sowie eine Kopie des Überweisungsbelegs über 30,- Euro/Verlängerung auf das BKB-Konto beigelegt ist. Bei den alten Faltausweisen ist zudem ein aktuelles Passbild erforderlich. Das Mitsenden des DKV-Passes ist nicht mehr erforderlich. Diese werden aufgrund schon mehrmaligen "Verlorengehens" auf dem Postweg nur mehr beim Besuch der Pflichtlehrgänge gestempelt und verlängert.
Umschreibung einer Lizenz eines anderen Landesverbandes in eine bayerische Lizenz:
50.- Euro (inkl. Verl.-Geb., sofern Bedarf!)
BKB - Pflichtlehrgang für Lizenzverlängerungen
Bezüglich Anfragen auf Pflichtlehrgänge kann ich bislang leider noch nicht allzu viele Angaben machen. Erfahrungsgemäß ist es so, dass die jeweils in der ersten Jahreshälfte ausgeschriebenen Pflichtlehrgangstermine weit weniger besucht sind wie die im zweiten Halbjahr. Um die Nachfragen der Leute aber wenigstens ein wenig zufriedenzustellen kann ich hiermit mitteilen, dass das BKB-Trainermeeting am 16. März 2008 in Ingolstadt wieder als ebensolcher anerkannt ist. Weitere Termine folgen.
Euer Elmar





