WICHTIG: ab Dienstag, 9. November gilt die rote Ampel in Bayern

Die Krankenhausampel in Bayern springt auf die höchste Alarmstufe um. Damit gelten im gesamten Freistaat ab Dienstag schärfere Corona-Beschränkungen mit 2G für den Sport und Sportstätten und 3G+ für Gastbetriebe. Ein Überblick für die Vereine:

Wer ist betroffen?

Ausgenommen sind von dieser 2G-Beschränkung Kinder unter zwölf Jahren. Für sie ist in Europa noch kein Corona-Impfstoff zugelassen. Für Schülerinnen und Schüler ab zwölf und Erwachsene gibt es keine Ausnahmeregelung - sie dürfen also ohne Impf- oder Genesenen-Nachweis nicht zum Sport-Training in der Halle.

Das bedeutet: Sport ist für Kinder unter 12 Jahren weiter möglich, über 12 braucht es einen Impfnachweis oder einen Genesenenachweis von jedem Teilnehmer. Es gibt jedoch weder eine vorgeschriebene Personenhöchstzahl, noch ein Verbot für Kontaktsport. Dies kann aber regional oder vom Träger der Hallen ausgesprochen werden. Bitte informiert euch hier bei der zuständigen Behörde. Für die Personennachverfolgung muss eine Anwesenheitsliste (analog oder digital) bis zu 14 Tage aufbewahrt werden. Auch der jeweilige Status muss hierbei hinterlegt werden.

Gastronomie

In Cafés und Restaurants (z.B. auch Sportgaststätten) u.a. bleibt es in Innenräumen bei der 3G-plus-Regel. Dort dürfen also neben vollständig Geimpften und Genesenen auch Menschen mit einem aktuellen negativen PCR-Test bedient werden. Für Schülerinnen und Schüler reicht die Vorlage ihres Schülerausweises, da sie in der Schule regelmäßig getestet werden. Kinder unter zwölf Jahren brauchen keinen Testnachweis.

Das bedeutet: nach dem Training oder zu Versammlungen sind in Gastbetrieben nur Personen zugelassen, die genesen, getestet oder mit einem aktuellen PCR-Test-Nachweis ausgestattet sind. Das betrifft zum Beispiel Bezirksversammlungen, Stilrichtungsversammlungen, Vereinsversammlungen, Vereinsfeste

FFP2-Maskenpflicht bleibt

Wie schon bei der Warnstufe Gelb gilt auch bei der roten Ampel vielerorts eine FFP2-Maskenpflicht - beispielsweise in Sportstätten oder in der Gastronomie jenseits des Sitzplatzes. Eine medizinische Maske ist nur bei Kindern und Jugendlichen von sechs bis 15 Jahren zulässig, jüngere Kinder brauchen keine Maske zu tragen.

Das bedeutet: vor und nach dem Training beim Alter bis 15 Jahren ist medizinische Maske, beim Alter 16+ eine FFP2-Maske zu tragen.

Wie lange bleibt die Regelung erhalten?

Damit die Ampel von Rot wieder auf Gelb umschaltet, muss der Grenzwert von bayernweit 600 mit Corona-Patienten belegten Intensivbetten an mindestens drei Tagen in Folge unterschritten werden. Dies wird dann vom bayerischen Gesundheitsministerium offiziell bekanntgegeben - ab dem folgenden Tag werden dann die Regeln etwas gelockert.

In Corona-Hotspots bleiben die strengeren Beschränkungen aber auch dann in Kraft, wenn die Ampel bayernweit wieder auf Gelb springt. Als Hotspots gelten in Bayern Landkreise und kreisfreie Städte, in denen zum einen die 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wurde und zum anderen mindestens 80 Prozent der Intensivbetten ausgelastet sind. Gegenwärtig trifft das auf mehr als drei Dutzend Landkreise zu.

Des weiteren seid Ihr als Sportverein dafür zuständig, dass Eure Mitglieder z.B. über einen Aushang oder ein Schild über die aktuellen Regeln informiert werden. 

Weitere Informationen erhaltet Ihr hier beim BLSV, der seine Daten regelmäßig updated.

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