24.07.2009 - BKB und BVS schließen Kooperationsvertrag

der wegweisend in ganz Deutschland für eine Zusammenarbeit der Behinderten- und der Karateverbände ist. 

Was bringt nun dieser Vertrag dem BKB?
Dazu der bisherige Iststand in Bayern: Die Rahmenvereinbarung des BVS mit allen Krankenkassen vom 01.01.2003, ergänzt am 01.01.2007, besagt in Punkt 5.3, dass eine Anerkennung von Kampfsportarten und Sportarten der Selbstverteidigung (darunter wird auch Karate namentlich erwähnt) nicht in Betracht kommt. Als Rehasportarten sind aufgeführt Gymnastik, Trockengymnastik, Wassergymnastik Leichtathletik, Schwimmen und Bewegungsspiele in Gruppen. Nach dieser Regelung hätten wir keine Chance auch nur in die Nähe einer Anerkennung als Rehasport zu kommen.


Ziele der Kooperation


1. Mitgliedschaft
Nur Vereine können Mitglied im BVS sein – nicht der Fachverband ( BKB ). Die Mindestzahl beträgt zwischen 5 und 7 Mitglieder, wobei sich auch zwei bis drei Vereine zusammenschließen können. Die Mitglieder weisen einen Grad einer Behinderung vor oder haben z.B. bei Kindern ein ärztliches Attest, dass sie an ADSH oder Lernde ziten leiden. Der Jahresbeitrag pro Mitglied beträt für Kinder 5,75 Euro und für Erwachsene 11 Euro – also einen Jahresbeitrag pro Verein zwischen 10 und 50 Euro! Der BKB bekommt das Recht, Vereinen die Mitgliedschaft zu verweigern!

2. Leistungen - Allgemein
Damit bekommen die Vereine folgende Leistungen: Der BVS erkennt die C-Trainer-Ausbildung des BKB voll an. Die interessierten Mitglieder des BKB, die zugleich bei den gemeldeten Vereinen Mitglied sein müssen, absolvieren eine Reha-B-Trainerausbildung des BVS. Zur Auswahl stehen 6 verschiedene Module, bzw. BTrainerausbildungen:
- Stütz- und Bewegungsapparat (u.a. Wirbelsäule)
- Innere Organe ( u.a. Herzsport )
- Sinnesbehinderung (Sehbehinderte/Blinde)
- Peripheres/zentrales Nervensystem (u.a. Querschnittgelähmte)
- Geistige Behinderung (u.a. Lernbehinderung und ADSH)
- Psychische Erkrankungen (u.a. Suchterkrankungen)

Der BVS wird Inhalte der Ausbildung des BKB in seine B-Trainerausbildung integrieren.

3. Behindertensport
Der BKB wird vorbehaltlos als Behindertensport in Bayern anerkannt. Sollten Behinderte in normalen Gruppen mittrainieren und diese teilweise auch andere Übungen absolvieren ( z.B. nur Tsuki während die anderen Kombinationen üben), können über den BVS pro Übungsstunde vom BVS/BKB-B-Trainer 6 Euro abgerechnet werden. Dies berührt nicht die Übungsleitervergütung der Landessportbünde. Der BVS wird den Sportbetrieb des BKB für Menschen mit Behinderung über seine Mittelzuweisungen des Kultus- und Sozialministerium bezuschussen und fördern. Diese Mittel sind unabhängig von den bisherigen Mittelzuweisungen durch das Bay. Kultusministerium/BLSV.

4. Rehasport
Mit der B-Trainerausbildung des BVS kann Karate auch im Rehasport genutzt werden. Der BVS wird dies in den entsprechenden Gremien umsetzten. Karate kann allerdings nur in Verbindung mit den
oben anerkannten Rehaportarten durchgeführt werden. Für Karate bietet sich hier Gymnastik, Trockengymnastik und Bewegungsspiele in Gruppen an. Die Anerkennung unserer C-Trainerausbildung und
der Möglichkeit, dies auch im Rehasport einzusetzen, ist ein Meilenstein in der Geschichte unseres Karates.

Fazit:
Der BKB/BVS haben den Kooperationsvertrag unterschrieben; der Hessische Behindertensportverband, vertreten in Sonthofen durch Präsidenten Günther Knapp und der Hessische Karate Verband mit Präsidenten Günther Blaschek wollen noch dieses Monat nachziehen – mehr als nur ein Anfang ist gemacht. Längst ist nicht alles erreicht und es wird es noch ein langer und beschwerlicher Weg, auch für andere Landesverbände. Vor diesem 4. Juli waren wir explizit vom Rehasport per Rahmenvertrag ausgeschlossen – nun wurde uns eine Tür dazu geö net. Was dies für unser Karate in der Öffentlichkeit bedeutet, brauche ich nicht extra zu erwähnen. Dank an dieser Stelle an unseren bayerischen Behindertenbeauftragten Ernes Erko Kalac für seine Kontakte und Roland Lowinger, der ein perfektes Ambiente an seiner Arbeitsstätte den Allgäuer Behindertenwerkstätten für die Vertragsunterzeichnung schuf. Besonderer Dank auch an Michael Schölz, der mit exzellente Arbeit hinter den Kulissen für einen reibungslosen Ablauf auch schon im Vorfeld sorgte.

Bei Fragen über Mitgliedsanträge an den BVS oder anderen noch bestehenden Unklarheiten wendet Euch bitte an die Geschäftsstelle. Dies ist ein großer Schritt für unsere Kampfkunst zu einer noch positiveren Darstellung in der Öffentlichkeit von der jeder einzelne BKB-Verein profitieren kann – weitere werden folgen!

Wolfgang Weigert

Bayerischer Karate Bund e. V.

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