gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung des Bayerischen Karate Bundes e.V. berufe ich den 15. ordentlichen Verbandstag 2011 ein.
Termin: Sonntag den 20. November 2011
Beginn: 10:00 Uhr
Ort: Bayerischer Landessportverband
Haus den Sports
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
Tagesordnung:
- 1. Eröffnung des Verbandstages
- 2. Begrüßung und Grußworte
- 3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Prüfung der Mandate und der Stimmberechtigung
- 4. Genehmigung der Tagesordnung
- 5. Ehrungen
- 6. Bericht des Präsidiums
- 7. Berichte der Ressortleiter
- 8. Kassenbericht des Schatzmeisters
- 9. Aussprache zu den Berichten
- 10. Revisionsbericht der Kassenprüfer
- 11. Entlastung des Präsidiums sowie der Mitglieder des Technischen Ausschusses
- 12. Wahl eines Wahlausschusses
- 13. Wahl des/der Leistungssportreferenten/in
- 14. Wahl des/der Schatzmeisters/in
- 15. Vorstellung und Verabschiedung des Haushalts 2012
- 16. Anträge an den Verbandstag
- 16.1. Antrag zur Änderung und Ergänzung der Kostenordnung (Antragsteller: Förster Peter, Geschäftsführer)
- 16.2. Antrag zur Satzungsänderung §9 Abs. 5 (Antragsteller: Förster Peter, Geschäftsführer)
- 16.3. Antrag zur Satzungsänderung §15 (Antragsteller: Förster Peter, Geschäftsführer)
- 16.4. Antrag zur Satzungsänderung §19 (Antragsteller: Förster Peter, Geschäftsführer)
- 16.5. Antrag zur Kosteneinsparung des BKB-Haushaltes (Antragsteller: Dr. Hörner, Frank-Dieter)
- 17. Verschiedenes
- 18. Schlusswort und Verabschiedung
Die Einreichungsfrist für Anträge und die für Kandidaturen endete am 19. Oktober 2011.
Gemäß § 7 der Satzung des BKB ist von jedem Delegierten ein schriftlicher Legitimationsnachweis, ausgefüllt vom jeweiligen Vereinsvorsitz (nicht Abteilungsleiter) vorzulegen, auch wenn er nur einen oder seinen eigenen Verein vertritt. Dieser Legitimationsnachweis wird bei diesem Verbandstag besonders geprüft!
Dieser Legitimationsnachweis kann bei der Geschäftsstelle angefordert oder auf der Website des BKB www.karate-bayern.de unter „Downloads - Ordnungen und Vorlagen - Formblätter und Vorlagen“ heruntergeladen werden. Ein Vertreter kann nach §7 Der Satzung maximal 2 Vereine vertreten, in beiden muss er Mitglied sein. Das Stimmrecht richtet sich nach § 7 der Satzung.
Ich wünsche eine gute Anreise und freue mich auf Euer Kommen!
Wolfgang Weigert
Präsident