01.07.2013 - Einladung zum Verbandstag 2013 des BKB e.V.

Einladung zum Verbandstag 2013 des BKB e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde,
gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung des Bayerischen Karate Bundes e.V. berufe ich den 16. ordentlichen Verbandstag 2013 ein.

Termin: Sonntag den 01. Dezember 2013
Beginn: 10:00 Uhr

Ort: Bayerischer Landessportverband  |  Haus den Sports
Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München

Tagesordnung:
1. Eröffnung des Verbandstages
2. Begrüßung und Grußworte
3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Prüfung der Mandate und der Stimmberechtigung
4. Genehmigung der Tagesordnung
5. Ehrungen
6. Bericht des Präsidiums
7. Berichte der Ressortleiter
8. Kassenbericht des Schatzmeisters
9. Aussprache zu den Berichten
10. Revisionsbericht der Kassenprüfer
11. Entlastung des Präsidiums sowie der Mitglieder des Technischen Ausschusses
12. Wahl eines Wahlausschusses
13. Wahlen zu folgenden Amtspositionen
a. Präsidium
a.a. Präsident
a.b. Vizepräsidenten
a.c. (Wird 2013 nicht gewählt)
a.d. Geschäftsführer
b. Leiter der Wettkampfkommission
c. (wird 2013 nicht gewählt)
d. Referent für Aus- und Fortbildung
e. Prüferreferent
f. Referent für Breitensport / Traditionelles Karate-Do
g. Schulsportreferent
h. dMedienreferent
i. Kampfrichterreferent/-in (Bestätigung der Wahl durch die LKR)
k.-n. (Wird vom VT nicht gewählt)
o. Revisoren
p. Schiedsgericht
14. Vorstellung und Verabschiedung des Haushalts 2014
15. Anträge an den Verbandstag
16. Verschiedenes
17. Schlusswort und Verabschiedung

Die Einreichungsfrist für Anträge und die für Kandidaturen bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Karate Bundes endet am

28. Oktober 2013.

Gemäß § 7 der Satzung des BKB ist von jedem Delegierten ein schriftlicher Legitimationsnachweis, ausgefüllt vom jeweiligen Vereinsvorsitz (nicht Abteilungsleiter) vorzulegen, auch wenn er nur einen oder seinen eigenen Verein vertritt.

Dieser Legitimationsnachweis wird bei diesem Verbandstag besonders geprüft! Dieser Legitimationsnachweis kann bei der Geschäftsstelle angefordert oder auf der Website des BKB www.karate-bayern.de unter „Downloads - Ordnungen und Formblätter - Formblätter und Vorlagen" oder direkt HIER heruntergeladen werden.

Ein Vertreter kann nach §7 Der Satzung maximal 2 Vereine vertreten, in beiden muss er Mitglied sein.
Das Stimmrecht richtet sich nach § 7 der Satzung.


Ich wünsche eine gute Anreise und freue mich auf Euer Kommen!

Wolfgang Weigert
Präsident

Bayerischer Karate Bund e. V.

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