• Deutsche Meisterschaft in Elsenfeld setzt neue Maßstäbe für den BKB!
  • Bayerisches Team & „BKB Fankurve“ dominieren die Deutsche Meisterschaft
  • Kooperationsstart BKB und SSV Jahn Regensburg
  • Bayerische Meisterschaft im Zweiten Jahr in Folge in Burgkirchen
  • Deutsche Meisterschaft in Elsenfeld setzt neue Maßstäbe für den BKB!
  • Bayerisches Team & „BKB Fankurve“ dominieren die Deutsche Meisterschaft
  • Kooperationsstart BKB und SSV Jahn Regensburg
  • Bayerische Meisterschaft im Zweiten Jahr in Folge in Burgkirchen

Förderung des Schulsportes in Bayern - Anfage an die Schulsportvereine

Liebe Karateka, liebe Dojoleiter, liebe Schulsportverantwortliche,

Da auch seitens des BLSV und des TSB eine konkretere Förderung von Schulsportaktivitäten der Fachverbände in Bayern angedacht ist, fragen diese nach entsprechenden Daten.
Jedoch hat der BKB bis dato noch keine Liste der angebotenen Schulsportaktivitäten in der Sportart Karate in Bayern zur Verfügung, die dann dem BLSV und dem TSB zu einer Prüfung einer Förderung zur Verfügung gestellt werden kann.

Aus diesem Grund eine Bitte von Elmar Griesbauer: bitte meldet Euch mit euren Karate-Schulsportaktivitäten mit den folgenden Daten bei der Geschäftsstelle des BKB Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an:

Stadt :
Name der Schule / Schulart :
Name Sportverein / Karateverein :
Anschrift Sportverein / Abteilung Karate :
E-Mail Sportverein / Abteilung :
Tel. Sportverein / Abteilung:
Website :

Wir bitten um die Rücksendung der Meldung möglichst bis kommenden Donnerstag, 8. Juli 2021, damit wir eine konkrete Anfrage des TSB zeitnah beantworten können. Wir hoffen, so auch bald eine möglichst komplette Übersicht über alle Karate-Schulsportaktivitäten in Bayern zu haben und somit Lehre und Förderung optimieren zu können.

Elmar und ich danken Euch sehr für Eure Mithilfe!

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Schölz

09.06.2015 - Aufruf an alle Karateka-Lehrkräfte in der Schule

Im Rahmen des Schulsportreferats des Deutschen Karate Verbandes wollen wir eine Erhebung zum aktuellen Stand des „DKV-Karate in der Schule“ durchführen. Zu diesem Zweck benötigen wir die Mitarbeit aller Karateka, die in der Schule DKV-Karate oder DKV-Sound-Karate unterrichten oder zukünftig unterrichten wollen.

Zum einen wollen wir karatepraktizierende Lehrer an öffentlichen Schulen und DKV-Trainer motivieren eine AG / ein Projekt durchzuführen oder Karate im benoteten Pflichtunterricht (im Rahmen des Lern- und Erfahrungs- bzw. Bewegungsfeldes „Kämpfen“) zu unterrichten. Zum anderen wollen wir uns einen Überblick über die derzeitige bundesweite Situation an den deutschen Schulen verschaffen.

Bei Interesse schickt mir bitte eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ihr erhaltet dann umgehend einen Erhebungsbogen per Email. Diesen sendet bitte ausgefüllt bis zum 30. Juni 2015 per Email an die obige Email-Adresse oder ausgedruckt an die DKV-Geschäftsstelle zurück.

Sofern Ihr für die Durchführung einer AG, eines Projektes oder einer Unterrichtsreihe zum Thema „Kämpfen“ Unterstützung benötigt, stehen Euch die Schulsportreferenten der Länder oder der Bundesschulsportreferent selbstverständlich beratend zur Seite.

Im Rahmen dieser Erhebung wollen wir des Weiteren den Kultusministerien aufzeigen, in wie weit sich das DKV-Karate bereits in der Schule etabliert hat. Dies könnte ein wichtiges Argument sein, das DKV-Karate verstärkt auch in der Lehrerausbildung an den Universitäten zu installieren. Diese Erhebung wäre dann ein weiterer Aspekt, neben den derzeit geplanten und zum Teil bereits durchgeführten wissenschaftlichen Erhebungen an Schulen, zur Auswirkung des DKV-Karate bzw. DKV-Sound-Karate auf Schülerinnen und Schüler.

So sollen z.B. im Rahmen einer Hauptstudie an der Pädagogischen Hochschule Weingarten folgende Punkte untersucht werden:

1. Verbessert DKV-Sound-Karate die Fitness der Schülerinnen und Schüler?
2. Wie wirkt sich DKV-Sound-Karate auf die Sozialkompetenz der Schülerinnen und Schüler aus?
3. Lässt sich für DKV-Sound-Karate ein Zeit-Leistungsmodell modellieren, mit dem der optimale "Kosten-Nutzen-Punkt" für den Einsatz von DKV-Sound-Karate im Schulsport in Bezug auf die Trainingsdauer bestimmt werden kann?

Sofern Ihr also die Möglichkeit seht, Euch mit einer Form des DKV-Karate in einer Schule einzubringen, möchten wir Euch hiermit motivieren diesen Schritt zu gehen. Sicherlich ist es ein zusätzliches überwiegend ehrenamtliches Engagement, welches aber in der Schule zumeist sehr dankbar auf- und angenommen wird. Für einige Dojos ist es auch eine Möglichkeit der Talentsichtung. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn der Einsatz an den Schulen in den ersten Klassenstufen der Grundschulen oder der Vorschule erfolgt.

Mit der Rückmeldung durch den Erhebungsbogen tragt Ihr zur Stärkung unseres Karate-Verbandes sowohl auf der Länder- als auch auf der Bundesebene bei. Zudem grenzt es uns quantitativ und qualitativ von den inoffiziellen Konkurrenzverbänden im Karate ab. Eventuell könnte es auch eine Entwicklung dahingehend unterstützen, dass zukünftig eine DOSB-Karate-Lizenz Voraussetzung dafür ist, dass Karate an Schulen unterrichtet werden darf.

Wir zählen auf Euch!

Alexander Hartmann
Bundesschulsportreferent

13.09.2010 - Umfrage zu Karate-Angeboten an staatlichen Schulen in Bayern

schulsportkarate
An welchen Schulen wird in Bayern Karate angeboten?

Dieser Fragebogen (siehe Download unten) ist Teil einer deutschlandweiten Auswertung des DKV zur Statistikerhebung "Karate im Schulsport"

Falls Ihr an Euren Schulen ebenfalls Karate integriert habt, dann füllt bitte beiliegenden Fragebogen aus und sendet diesen bis zum 21.10.2010 an unseren Schulsportreferenten Claus-Peter Lippert: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Umfragebogen zur Statistik_Schulsport und Karate im DKV.pdf


Karate als Schulsport in Bayern

eine Bestandsaufnahme von Claus-Peter Lippert, Schulsportreferent des BKB


Liebe Sportfreunde, liebe Dojo- und Übungsleiter,

immer wieder erreichen mich Anfragen, ob man denn an den Schulen in Bayern jetzt Sound-Karate unterrichten darf. Dies nehme ich als Anlass, einmal grundsätzlich die Lage der Sportart Karate an bayerischen Schulen zu schildern.

Bayern ist z. Zt. das einzige Bundesland, in dem - über örtlich und zeitlich begrenzte schulische Arbeitsgemeinschaften hinaus - "normaler" Karateunterricht offiziell mit kultusministerieller Genehmigung an Schulen gegeben werden kann. Dies war möglich durch die offene und verständnisvolle Haltung der zuständigen Stellen des Kultusministeriums, die wohl auch zurückgeht auf entsprechende positive Unterstützung und Fürsprache seitens des BLSV, in dem der BKB einer der sich am dynamischsten entwickelnden Verbände darstellt.

Es hat in Bayern schon immer karatetreibende Lehrer gegeben, die ihre Karatebegeisterung an ihre Schüler in Form von Arbeitsgemeinschaften außerhalb der Unterrichtszeit weitergegeben haben. Unterrichtet wird zurzeit nach einem Lehrplan, der auf einen Entwurf des ehemaligen, mittlerweile leider verstorbenen BKB-Schulsportreferenten Andreas Schölz (vormals Studiendirektor am Michaeli-Gymnasium München) zurückgeht.



Organisationsformen

Folgende Organisationsformen, innerhalb derer Karate als Sportart außerhalb des Basissportunterrichtes an der Schule angeboten werden kann, sind möglich:

  • Zusätzlicher Sportunterricht (3. bzw. 4. Sportstunde) durch einen Lehrer der Schule mit Fachübungsleiter- bzw. Trainer-C- Lizenz für Karate, der im Rahmen seines Pflichtstundenmaßes Karate unterrichtet.
  • Wahlunterrichts- und Neigungsgruppen sowie Arbeitsgemeinschaften an der Schule, wobei der Leiter ein Lehrer der Schule, aber auch ein lizensierter Übungsleiter sein kann (Finanzierung über einen Fonds der Schulbehörde/ des Schulträgers/ des Elternbeirats/ Beiträge der Teilnehmer).
  • Projekttage als mehrtägiges "Kompaktangebot" an die Schüler durch einen karatekundigen Lehrer oder einen außerschulischen Übungsleiter (Trainer, Schülereltern, Finanzierung durch Sponsoren oder Beiträge der Teilnehmer, etc.).
  • im "Wahlbereich" innerhalb des Sport-Pflichtunterrichtes durch den karatekundigen Sportlehrer.
  • Kooperationsmodelle Schule - Sportverein (Der Übungsleiter wird vom Dojo gestellt und bezahlt, das dafür öffentliche Zuschüsse erhält; den Übungsraum stellt die Schule, deren Schüler teilnehmen).
  • Talentförderungsmaßnahmen (Leistungsgruppen) im Rahmen der Schule und/oder in Zusammenarbeit mit anderen Schulen und mit Vereinen/ bzw. dem Landessportbund.



Für ausführliche Infos PDF-Dokument herunterladen

Bericht Schulsportreferent zum Verbanstag 2009

Liebe Freunde des Karatesports!

Wie in den Jahren zuvor, so erreichten mich auch in letzter Zeit mehrere telefonische und schriftliche Anfragen zum Thema Karate als Schulsport. Alle, die eine Schulsportgruppe an einer Schule einrichten konnten, verzeichneten durchweg nur sehr positive Erfahrungen - sowohl was das Verhalten der Schüler, aber auch die Resonanz der Eltern und Lehrer betrifft. Deshalb möchte ich an alle Übungsleiter appellieren, an einer Nachbarschule eine Schulsportgruppe Karate einzurichten.

An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in Bayern, anders als in allen anderen Bundesländern, nicht nur „Sound-Karate“ unterrichtet werden darf, sondern das „traditionelle“ Karate-Do, mit einer einzigen Ausnahme, dem absoluten Verzicht auf Trefferwirkung! Im Folgenden möchte ich nun einige weitere Tätigkeiten in meiner Eigenschaft als Schulsportbeauftragter nennen :

  1. Regelmäßige Teilnahme an der Ausbildung für Fachübungsleiter, dabei werden in einem ca. 4-stündigen Lehrgangsbeitrag (Theorie und Praxis) die Voraussetzungen für den Schulsport sowie Besonderheiten des Karate an der Schule vermittelt. Herzlichen Dank Elmar!
  2. Regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Technischen Ausschusses des BKB, bei der die Interessen des Schulsports vertreten werden.
  3. Informationen und Unterstützung mit Materialien an Übungsleiter und Trainer sowie Lehrer, die eine Karategruppe an der Schule einrichten wollen.
  4. Unterstützung von Diplomanten oder Referendaren bei ihrer Zulassungsarbeit etc.
  5. Mitarbeit an einer neuen Ausbildungsrichtlinie „Sonderlizenz: Selbstverteidigung und Gewaltprävention“. Referent bei den ersten Lehrgängen zum Thema „Gewaltprävention“ in Bayern. Das Vermittelte wurde von den Teilnehmern bereits in eigenen Lehrgängen umgesetzt.
  6. Teilnahme an den jährlichen Schulsportsymposien des DKV in Wetzlar, wobei die Interessen des BKB vertreten wurden; Mitarbeit z.B. in Arbeitskreisen bei denen u. a. die neue Konzeptionen des Sound-Karate diskutiert werden.

Zum Schluss sei hingewiesen auf die Homepage des Bayerischen Karate Bundes, auf der Informationen darüber zu finden sind, wie Karate an bayerischen Schulen  unterrichtet werden darf. Auch der verbindliche Lehrplan für den Differenzierten Sportunterricht an den Schulen ist hier abgedruckt.

Allen Sportlerinnen und Sportlern, den Mitgliedern des Technischen Ausschusses, der Vorstandschaft, besonders Michael Schölz und Elmar Griesbauer danke ich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit, für die Unterstützung, sowie das Verständnis für die Belange des Schulsports, die diesem entgegen gebracht werden.


Claus-Peter Lippert
Schulsportbeauftragter des Bayerischen Karate Bundes

Bayerischer Karate Bund e. V.

Für Vereinsleiter & Mitglieder

Dein zentraler Login für Lizenzpflege, Veranstaltungsanmeldungen, Vereins- und MItgliederverwaltung und noch viel mehr Services innerhalb des Bayerischen Karate Bundes e.V.

https://bkb-karate.liga.nu

Der BKB in SocialMedia