15.10.2020 - Wichtige Infos aus dem Lehrwesen: Lizenzverlängerung und Corona

(Ein Beitrag von Elmar Griesbauer)

Corona, bzw. Covid19 bestimmt das Jahr 2020. Auch das Thema Lizenzverlängerung blieb hiervon nicht unberührt. Aufgrund der diversen Auflagen war und ist es schwierig bis unmöglich, überhaupt einen „normalen“ Trainingsbetrieb im Heimatverein zu gestalten. Eine umso größere Herausforderung wird es, wenn es darum geht, Lehrgänge unter Beachtung der diversen, strengen Auflagen zu organisieren: Hallen werden gänzlich gesperrt, Nutzungsrechte zunächst erteilt, dann kurzfristig wieder entzogen, bei Verstößen gegen Auflagen entsprechende Strafen angedroht, usw. In diesen Zeiten auch noch seine Trainerlizenz zu verlängern, stellt viele vor eine große Herausforderung!

Im Folgenden will ich nun kurz auflisten, welche Besonderheiten sich in diesem Jahr bisher ergeben haben: Üblicherweise sind für eine Lizenzverlängerung (C/B) 15 Lerneinheiten binnen der 4-jährigen Gültigkeitsdauer von Nöten, wobei die letzte Fortbildung im letzten Quartal des Gültigkeitszeitraums absolviert werden sollte. Nach Ablauf dieser Frist verdoppelt sich im Folgejahr die zu erbringende Anzahl an Lerneinheiten, es müssen dann also 30 Lerneinheiten nachgewiesen werden, um eine Verlängerung für die nächsten vier Jahre zu erreichen. Diese Regelung ist in diesem Jahr vom DOSB außer Kraft gesetzt. Dies hat zur Folge, dass auch nach Ablauf der Gültigkeit im Folgejahr nur 15 Lerneinheiten gesammelt werden müssen, um im Rahmen der Verlängerung ab dem letzten Ablaufdatum wieder vier Jahre hinzuzubekommen. (Bsp.: Lizenz gültig bis 2020, 15 LE erst in 2021, Verlängerung der Lizenz bis 2024)

Darüber hinaus wurde in Bayern auch bereits eine weitere „Erleichterung“ beschlossen: Sämtliche Lizenzen, die in diesem Jahr ablaufen, finden ausnahmsweise im nächsten Jahr bei den Anträgen auf Fördermittel ebenfalls Berücksichtigung. Der unbedingte Besuch von Fortbildungen, der nachvollziehbarerweise auch immer ein nicht auszuschließendes Restrisiko einer Infektion mit sich bringt, ist demnach also vermeidbar! Zu beachten ist allenfalls, dass die Pflicht zum Absolvieren von Fortbildungen nicht gänzlich entfällt. Nur die zeitliche Komponente soll mit dieser Ausnahmeregelung entzerrt werden.

Last but not least darf ich an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass ich aufgrund vieler Nachfragen angehalten bin, auch in diesem Jahr wieder/noch LiVe-Lehrgänge (früher Pflichtlehrgänge) anzubieten. Der Terminus LiVe-Lehrgang ist neu. LiVe steht an dieser Stelle für Li.zenz-Ve.rlängerung und ersetzt die frühere Bezeichnung Pflichtlehrgang. Wie bereits geschildert, gestaltet sich das Organisieren von Lehrgängen in dieser Zeit sehr schwierig. Aus diesem Grund kann ich nicht garantieren, dass ein ausgeschriebener Lehrgang letztlich auch tatsächlich stattfindet. Selbst ich persönlich behalte mir das Recht vor, einen Lehrgang bei erhöhtem Risiko vor Ort auch kurzfristig abzusagen, um unser wertvollstes Gut, unsere Gesundheit, nicht unnötig zu gefährden. In naher Zukunft sind noch LiVe-Lehrgänge vorgesehen in Weiden, Nürnberg, Ingolstadt und Raum München. Ich bitte schon jetzt um Nachsicht, sollte sich dieses Vorhaben aufgrund bekannter Umstände heuer nicht mehr vollumfänglich in die Tat umsetzen lassen. In diesem Fall werde ich versuchen, diese Lehrgänge nach überschaubarer Entspannung der Lage zeitnah im nächsten Jahr anzubieten.

Das Wichtigste für Euch alle ist an dieser Stelle, dass Eure Lizenzen nicht verfallen und Ihr auch im nächsten Jahr Möglichkeiten zur Verlängerung Eurer Lizenzen finden werdet.

In diesem Sinne wünsche ich Euch allen beste Gesundheit und weiterhin Treue zu unserem „Sport“.

Alles Gute und beste Grüße,
Euer Elmar.

Bayerischer Karate Bund e. V.

Für Vereinsleiter & Mitglieder

Dein zentraler Login für Lizenzpflege, Veranstaltungsanmeldungen, Vereins- und MItgliederverwaltung und noch viel mehr Services innerhalb des Bayerischen Karate Bundes e.V.

https://bkb-karate.liga.nu

Der BKB in SocialMedia