Hinweisschreiben des Ausbildungsreferenten an alle Trainer im BKB

Liebe Trainer*innen im BKB, 

anbei sind wichtige Informationen für euch mit der Bitte um Kenntnisnahme:

Neue Vergaberegelung von ÜE-Einheiten auf Lehrgängen im BKB

Für die Aus- und Fortbildung werden in erster Linie BKB-Referent*innen, aber auch externe Referent*innen eingesetzt. Um in die Aus- und Fortbildung die ganze Bandbreite des BKB-Angebots zu integrieren, kommen hier primär die BKB-Ressortleiter*innen zum Einsatz.

Da auch die ÜE-Lizenzverlängerung neugestaltet wird, werden die bisher genehmigten ÜE-Stunden bei Lehrgängen reduziert. Zugleich sollen die Voraussetzungen dafür angehoben werden. 

Ab sofort müssen die Lehrgangsleiter*innen hier mindestes den 6. DAN (Prüfung vor einer vom DKV anerkannten Kommission absolviert), sowie eine gültige Trainerlizenz - mindestens B-Lizenz - vorweisen können. Die Benennung der Lehrgangsinhalte und die Genehmigung durch den Referent für Aus- u. Fortbildung bleibt wie bisher bestehen. 

Die Anerkennung von ÜE-Stunden durch die einzelnen Lehrgangsleiter*innen mit den vorgenannten Voraussetzungen, werden auf drei Lehrgänge pro Jahr pro Lehrgangsleiter*in beschränkt, um möglichst eine große Bandbreite der Fortbildung zu erhalten

Die ÜE-Einheiten für Lehrgänge im BKB werden wie folgt vergeben:

  • Stellung eines Antrags für die Anerkennung im Voraus an den Referenten für Aus- und Fortbildung im BKB
  • Beschreibung der Lehrgangsinhalte
  • Der/die Lehrgangsleiter*in muss mindestens einerder folgenden Kriterien erfüllen:
  • BKB Referent*in 
  • Träger*in des 6. Dan mit gültiger Trainerlizenz ab der zweiten Lizenzstufe (entspricht B-Lizenz)

Jede*r Referent*in darf maximal 3 Lehrgänge/Seminare mit 5 ÜE im Jahr anbieten

Verlängerung B-Lizenz Breitensport

Laut DKV sollten alle B-Lizenzen (außer Leistungssport) NICHT in den Ländern verlängert oder gar ausgebildet werden, da diese Profile allein mangels Konzept wie auch personeller Besetzung innerhalb der Länder dem Bundesverband vorbehalten bleiben sollten.

Für die Verlängerung aller B-Breitensport Lizenzen bitte direkt an die DKV-Geschäftsstelle wenden. Hierzu zählen mitunter:

  • B-Trainer/in Jukuren
  • B-Trainer/in Selbstverteidigung (Bronze, Silber, Gold, Platin) 
  • B-Trainer/in Gewaltschutz 
  • B-Trainer/in „Karatelehrer“
  • B-Trainer/in „Karate Gesundheitstraining“
  • B-Trainer/in „Kinder und Jugendliche“

Für die Verlängerung folgender Lizenzen ist der BKB weiterhin zuständig:

  • C-Trainer/in Breitensport
  • C-Trainer/in Leistungssport
  • B-Trainer/in Leistungssport

Ausbildung „Trainer/in-C Karate Leistungssport“ im BKB

Die Ausbildung „Trainer/in-C Karate Leistungssport“ im BKB beginnt am 08.10.2022. Eine Ausschreibung ist auf der BKB Homepage zu finden.

Hier sind vorab die Termine:

08.10.2022 -  BKB Tag in Ingolstadt

13.11.2022 - Online 

18.-20.11.2022 - Sportschule Oberhaching

03.12.2022 - Hospitation im Landeskader Oberhaching

18.12.2022 - Schriftliche Prüfung                             

01.01.2023 - Erteilung der Lizenzen

Pflichtlehrgänge (LiVe-Lehrgänge) und BKB Verlängerungslehrgänge

Die Pflichtlehrgänge (LiVe-Lehrgänge) sind abgeschafft. 

Alle Trainer*innen können über den Besuch von Lehrgängen mit 5 ÜE im BKB ihre 15 ÜE sammeln, um die Lizenz zu verlängern. Der Besuch eines zentralen BKB-Verlängerungslehrgangs wird mit 10 ÜE berechnet. 

Der nächste zentrale BKB-Verlängerungslehrgang mit verschiedenen Referent*innen findet am 18.12.2022 in Fürth statt und wird bald auf der BKB Homepage veröffentlicht.

Beste Grüße

Mohammed Abu Wahib

Referent Aus- und Fortbildung im BKB

Bayerischer Karate Bund e. V.


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Mo – Do: 8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 – 12.00 Uhr

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