Einladung
zum Kampfrichter-Lehrgang des Bayerischen Karate Bundes e.V.
mit Neuwahl des KR-Referenten
Datum: 15. Januar 2022
Beginn: 10:00 Uhr
Ort: 85055 Ingolstadt, Wirffelstr. 25 (Gaststätte TSV Ingolstadt-Nord)
Wahlberechtigt: Alle Landeskampfrichter, BKR und IKR des BKB e.V.
Tagesordnung:
1) Begrüßung
2) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der anwesenden Wahlberechtigten
3) Genehmigung der Tagesordnung
4) Rückblick auf das Informationstreffen am 06.11.2021 (mit Protokoll)
5) Tätigkeitsbericht des KR-Referenten
6) Grußwort des BKB-Präsident Wolfgang Weigert
7) Entlastung des bisherigen Referenten
8) Wahl eines Wahlausschusses
9) Neuwahl
10) Sonstiges
11) Schlusswort
Zur Neuwahl – Auszug aus der aktueller Kampfrichterordnung § 2:
Der Landeskampfrichterreferent wird für den Verbandstag von den IKR, BKR und LKR des BKB vorgeschlagen. Dazu wird beim unmittelbar vor dem Verbandstag stattfindenden KR-Lehrgang eine Wahl für die Besetzung des Landeskampfrichterreferenten durchgeführt. Gleichzeitig wird der stellvertretende Landeskampfrichterreferent gewählt. Diese Wahlen richten sich nach den Grundsätzen der BKB-Satzung. Dabei hat jeder lizensierte IKR, BKR und LKR des BKB 1 Stimme. Auf diese Wahl ist bei der Einladung zum Kampfrichter-Lehrgang schriftlich hinzuweisen. Die Einladung ist mindestens 4 Wochen vorher den lizensierten Kampfrichtern, dem Präsidium und der Geschäftsstelle zuzusenden.
Wählbar ist nur, wer seine Kandidatur bis spätestens 1 Woche vor dem Wahltag schriftlich bei der Geschäftsstelle einreicht, im Besitz einer gültigen Bundeskampfrichterlizenz und Mitglied im Deutschen Karate Verband ist.
Zum Landeskampfrichter gewählt ist jedoch nur, wer vom Verbandstag legimitiert wurde.
Fristende zur Übermittlung von Kandidaturen ist somit der 7. Januar 2021. Kandidaturen sind an
Der bisherige Amtinhaber Franz Ippisch wird sich nicht mehr zur Wahl stellen.
Moosburg, 22.11.2021
Mit freundlichen Grüßen
Franz Ippisch
BKB-Kampfrichterreferent