Karate als Schulsport in Bayern

eine Bestandsaufnahme von Claus-Peter Lippert, Schulsportreferent des BKB


Liebe Sportfreunde, liebe Dojo- und Übungsleiter,

immer wieder erreichen mich Anfragen, ob man denn an den Schulen in Bayern jetzt Sound-Karate unterrichten darf. Dies nehme ich als Anlass, einmal grundsätzlich die Lage der Sportart Karate an bayerischen Schulen zu schildern.

Bayern ist z. Zt. das einzige Bundesland, in dem - über örtlich und zeitlich begrenzte schulische Arbeitsgemeinschaften hinaus - "normaler" Karateunterricht offiziell mit kultusministerieller Genehmigung an Schulen gegeben werden kann. Dies war möglich durch die offene und verständnisvolle Haltung der zuständigen Stellen des Kultusministeriums, die wohl auch zurückgeht auf entsprechende positive Unterstützung und Fürsprache seitens des BLSV, in dem der BKB einer der sich am dynamischsten entwickelnden Verbände darstellt.

Es hat in Bayern schon immer karatetreibende Lehrer gegeben, die ihre Karatebegeisterung an ihre Schüler in Form von Arbeitsgemeinschaften außerhalb der Unterrichtszeit weitergegeben haben. Unterrichtet wird zurzeit nach einem Lehrplan, der auf einen Entwurf des ehemaligen, mittlerweile leider verstorbenen BKB-Schulsportreferenten Andreas Schölz (vormals Studiendirektor am Michaeli-Gymnasium München) zurückgeht.



Organisationsformen

Folgende Organisationsformen, innerhalb derer Karate als Sportart außerhalb des Basissportunterrichtes an der Schule angeboten werden kann, sind möglich:

  • Zusätzlicher Sportunterricht (3. bzw. 4. Sportstunde) durch einen Lehrer der Schule mit Fachübungsleiter- bzw. Trainer-C- Lizenz für Karate, der im Rahmen seines Pflichtstundenmaßes Karate unterrichtet.
  • Wahlunterrichts- und Neigungsgruppen sowie Arbeitsgemeinschaften an der Schule, wobei der Leiter ein Lehrer der Schule, aber auch ein lizensierter Übungsleiter sein kann (Finanzierung über einen Fonds der Schulbehörde/ des Schulträgers/ des Elternbeirats/ Beiträge der Teilnehmer).
  • Projekttage als mehrtägiges "Kompaktangebot" an die Schüler durch einen karatekundigen Lehrer oder einen außerschulischen Übungsleiter (Trainer, Schülereltern, Finanzierung durch Sponsoren oder Beiträge der Teilnehmer, etc.).
  • im "Wahlbereich" innerhalb des Sport-Pflichtunterrichtes durch den karatekundigen Sportlehrer.
  • Kooperationsmodelle Schule - Sportverein (Der Übungsleiter wird vom Dojo gestellt und bezahlt, das dafür öffentliche Zuschüsse erhält; den Übungsraum stellt die Schule, deren Schüler teilnehmen).
  • Talentförderungsmaßnahmen (Leistungsgruppen) im Rahmen der Schule und/oder in Zusammenarbeit mit anderen Schulen und mit Vereinen/ bzw. dem Landessportbund.



Für ausführliche Infos PDF-Dokument herunterladen

Bayerischer Karate Bund e. V.

Für Vereinsleiter & Mitglieder

Dein zentraler Login für Lizenzpflege, Veranstaltungsanmeldungen, Vereins- und MItgliederverwaltung und noch viel mehr Services innerhalb des Bayerischen Karate Bundes e.V.

https://bkb-karate.liga.nu

Der BKB in SocialMedia