05.05.2017 - Stilrichtung Shotokan informiert | Anträge zur Danprüfung

Anträge zur Danprüfung ab 6. Dan und Ausrichtung von Danprüfungen in 2018, sind bis spätestens 06. August 2017 an den Shotokan Stilrichtungsreferenten des BKB zu senden.

Achtung, ohne Termingerechte Anmeldung ist keine Prüfung, Lizenzvergabe oder Ausrichtung in 2018 mehr möglich, da die DKV Stilrichtungsversammlung nur einmal im Jahr stattfindet und ansonsten über eine Zulassung nicht mehr entschieden werden kann.
Stilrichtungsreferent Shotokan
Fritz Oblinger

Bayerischer Karate Bund e. V.

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