Informationen zur Neu- und Umstrukturierung des SOK-Bereiches im DKV e.V.

Liebe Karateka,

der Bereich SOK wird im DKV neu- und umstrukturiert. Dabei gibt es zahlreiche Änderungen, über die ich Euch über diesen Wege informiere. Hierzu hat der DKV eine Nachricht an alle Vereine gesendet, die ich wie u.a. nochmals wiedergebe . Bei Fragen könnt Ihr Euch jederzeit an mich wenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Euer Alfred Heubeck
Stilrichtungsreferent SOK
 
Liebe Vereinsleiter/-innen,
 
mit dem Jahr 2024 wird sich der DKV im Bereich SOK Karate neu aufstellen und strukturieren. Die nachfolgend beschriebene Ausführung gilt ausdrücklich nur für den Bereich Karate, für Kobudo und Kyusho nicht. Die Bereiche sind getrennt und haben unterschiedlicher Arbeitsweisen und DKV-Beauftragte.
Bislang wurden alle Anträge auf SOK Dan-Prüfungstermine, hohe SOK Dan-Prüfungen und SOK A-Prüferlizenzen direkt an die DKV Geschäftsstelle weiter geleitet. Mit dem Jahr 2024 sind wir mit dem Antragsprozedere im Umbruch. Diese Veränderung ist unumgänglich, um die Geschäftsstelle zu entlasten.
 
Für das Jahr 2025 werden daher alle oben aufgeführten Anträge und Anliegen an den zuständigen SOK-Landesvertreter für Karate oder das Landespräsidium/-Vorstand gestellt. Dies ist je nach Landesverband unterschiedlich, bitte informiert Euch über den Ablauf im Landesverband.
Folgende Kriterien sind hierbei zu beachten:
 
SOK Karate Dan-Prüfungstermine:  1. - 5. Dan und 6. - 8. Dan
Die zuständigen SOK-Vertreter bzw. Präsidien/Vorstand werden die Anträge auf SOK Dan-Prüfungen bis zum 28.09.2024sammeln und prüfen. Diese als Paket nach dem Termin gesamt an den DKV SOK-Beauftragten weiterleiten. Das hat zur Folge, dass alle Anträge für 2025 in 2024 bis zum genannten Termin im Landesverband einzureichen sind, spätere Meldungen werden ins Jahr 2026 verschoben.
 
Antrag auf hohe Dan-Prüfungen 6. - 8. Dan
Wie bei den Dan-Prüfungsterminen wird auch für die Einreichung der Anträge auf hohe SOK Dan-Prüfungen verfahren. Diese sind ebenso bis zum 28.09.2024 für das Jahr 2025 im Landesverband einzureichen. Darüber hinaus ist hier die Zustimmung des Landespräsidiums bzw. Vorstands erforderlich. Spätere Eingaben werden ins Jahr 2026 verschoben. Auch hier werden die Anträge nach dem Termin weitergeleitet.
 
Antrag auf SOK A-Prüferlizenzen
Ebenso wie oben bereits beschrieben gilt auch hier der Termin 28.09.2024, bis dahin muss der Antrag im Landesverband gestellt sein. Anträge wie seither innerhalb des Jahres werden grundsätzlich auf das Jahresende verschoben und dann in der SOK-Versammlung der Landesvertreter im Herbst, immer vor der DKV-Bundesversammlung, besprochen.
 
Kriterien für eine SOK A-Prüferlizenz:
            -Graduierung 5. Dan seit einem Jahr.
            -Mindestens 50 gemeldete SOK Mitglieder im eigenen Dojo/Verein beim DKV.
            -Gültige SOK B-Prüferlizenz mit Nachweis über durchgeführte SOK Kyu-Prüfungen in den letzten 2 Jahren.
            -Beim Wechsel aus einer Stilrichtung ins SOK mit bestehender A-Prüferlizenz ist den Nachweis über durchgeführte Dan-Prüfungen in den letzten 2 Jahren zu erbringen.
            -Darüber hinaus wird der Antragsteller bei Erteilung der Lizenz zunächst eine Prüfung als Beisitzer bei einer SOK Dan-Prüfung mit erfahrenen SOK-Prüfern absolvieren, dann erst wird die endgültige Lizenz erteilt. 
            -Ebenso ist hier die Zustimmung des Landespräsidiums oder Vorstands erforderlich, die Zustimmung des SOK-Landesvertreters, Prüferreferenten, Stilrichtungsreferenten oder einer Technischen Kommission reicht nicht aus.
 
Die Vollständigkeit der Anträge, sowie die hierfür benötigten Gespräch werden mit den zuständigen SOK-Landesvertreter oder Vorstand geführt.
 
Alle Anträge werden unmittelbar nach dem 28.09.2024 an den DKV SOK-Beauftragten, zur Sichtung und Vorbereitung der anstehenden Versammlung, per Mail weitergeleitet.  
Die Sitzung der Landesvertreter über die Beschlussfassung aller Anträge findet am 19.10.2024 in Frankfurt statt. Die Antragsteller werden über die Ergebnisse durch die jeweiligen Landesvertreter informiert. 
Der DKV SOK-Beauftragte reicht die Beschlüsse zur Umsetzung an die DKV Geschäftsstelle weiter.
 
Mit freundlichen Grüßen
Walter Rechel
 
DKV SOK-Beauftragter

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