Shotokan informiert:
Shotokan Dan-Prüfungen bis einschließlich 5. Dan können ab sofort wieder mit zwei Prüfern mit entsprechender Graduierung abgenommen werden. Es können daher auch nur zwei Prüfer abrechnen.
Ein Shotokan A-Prüfer muss binnen zwei Jahren an einem A-Prüfertreffen teilnehmen. Erfüllt er dies nicht, wird seine A-Prüferlizenz ruhend gestellt und er kann somit keine Prüfung mehr abnehmen. Nach einer erneuten Teilnahme an einem A-Prüfertreffen, lebt die A-Prüferlizenz wieder auf. Die A-Prüfertreffen werden in der Regel am DKV-Tag stattfinden.
Shotokan-Stilrichtungsreferent
Fritz Oblinger