23.11.2011 - Hinweis zum Erwerb von C-Trainerlizenzen ab 18 Jahren

Der DOSB empfiehlt den Kultusministerien der Länder eine Vergabe von C-Trainer-Lizenzen ab einem Alter von 16 Jahren. Dies wird auf der Website des DKV ebenso mitgeteilt. Ungeachtet dessen hat das Kultusministerium des Freistaates Bayern, das wie alle anderen Ländern die Regelungshoheit im Ausbildungswesen im Lande hat, aber beschlossen, die Lizenzvergabe weiterhin erst ab 18 Jahren zuzulassen. Dies wird sich auch auf absehbare Zeit nicht ändern.

Aus diesem Grund ist der BLSV und auch damit der Bayerische Karate Bund angehalten und verpflichtet, eine Lizenzvergabe erst an gesetzlich volljährige Personen ab ihrem 18. Geburtstag zuzulassen. Eine Vergabe von Lizenzen ab 16 Jahren ist nach dem KuMi des Freistaates Bayern innerhalb des BLSV nicht zulässig, auch wenn dies in anderen Bundesländern anders gehandhabt wird.
Dies betrifft nicht nur die Neuausstellung von Lizenzen, sondern auch die Anerkennung von Lizenzen aus anderen Bundesländern. Ein C-Trainer, der noch nicht volljährig ist, wird seine Lizenz innerhalb Bayerns erst mit seinem 18.ten Geburtstag anerkannt bekommen, auch wenn dieser diese Lizenz in seinem Ursprungsbundesland mit einem Alter von unter 18 Jahren nutzen könnte.

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