24.07.2017 - Verbandstag des Bayerischen Karate Bundes e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde,

gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung des Bayerischen Karate Bundes e.V. berufe ich den 18. ordentlichen Verbandstag 2017 ein.

Termin: Sonntag den 26. November 2017
Beginn: 10:00 Uhr

Ort: Bayerischer Landessportverband
Haus des Sports
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München

Tagesordnung:

1. Eröffnung des Verbandstages
2. Begrüßung und Grußworte
3. Totengedenken
4. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Prüfung der Mandate und der Stimmberechtigung
5. Genehmigung der Tagesordnung
6. Ehrungen
7. Bericht des Präsidiums
8. Berichte der Ressortleiter
9. Kassenbericht des Schatzmeisters
10. Aussprache zu den Berichten
11. Revisionsbericht der Kassenprüfer
12. Entlastung des Präsidiums sowie der Mitglieder des Technischen Ausschusses
13. Wahl eines Wahlausschusses

14. Wahl
a. Präsidium
a.a. Präsident
a.b. Vizepräsidenten
a.c. (Schatzmeister/-in wird 2017 nicht gewählt)
a.d. Geschäftsführer
b. Leiters der Wettkampfkommission
c. (Leistungssportreferent wird 2017 nicht gewählt)
d. Referent für Aus- und Fortbildung
e. Prüferreferent
f. Referent für Breitensport / Traditionelles Karate-Do
g. Schulsportreferent
h. Medienreferent
i. Kampfrichterreferent/-in (Bestätigung der Wahl durch die LKR)
k.-o. wird nach Satzung §11 nicht auf dem Verbandstag gewählt
p. Revisoren
q. Schiedsgericht

15. Vorstellung und Verabschiedung des Haushalts 2018
16. Anträge an den Verbandstag
16.1. Antrag Kampfkunstschule Budokan auf Verweis nach Satzung §16.3 und §16.4
16.2. Antrag Wettkampfkommission Änderung Kampfrichterordnung §2.1 und §2.4
16.3. Antrag TA Änderung Kostenordnung
16.4. Antrag TA Änderung Schiedsgerichtsordnung
16.5. Antrag TA Änderung Sportordnung
16.6. Antrag Präsidium Änderung Satzung §11.4
16.7. Antrag Präsidium Änderung Satzung §16

17. Verschiedenes
18. Schlusswort und Verabschiedung

Die Einreichungsfrist für Anträge und die für Kandidaturen bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Karate Bundes endete am 23. Oktober 2017.


Folgende Kandidaten haben sich zum 23.10.2017 form- und fristgerecht angemeldet:

  • Präsident: Wolfgang Weigert
  • Vizepräsident: Erich Bilska
  • Geschäftsführer: Peter Förster
  • Breitensportreferent: Fritz Oblinger
  • Prüferreferent: Helmut Körber
  • Leiter WKK: Walter Sosniok
  • Ref. f. Aus- und Fortbildung: Elmar Griesbauer
  • Medienreferent/in: Melanie Feldmeier
  • Schulsportreferent: Elmar Griesbauer
  • Revisoren: Josef Neuberger, Josef Pflaum
  • Schiedsgericht: Peter Kreissl, Ingo Averdunk, Michael Beck (für den Vorsitz)


Dem Verbandstag werden folgende Personen für das Amt des Kampfrichterreferenten zur Bestätigung vorgestellt: Franz Ippisch

Gemäß § 7 der Satzung des BKB ist von jedem Delegierten ein schriftlicher Legitimationsnachweis, ausgefüllt vom jeweiligen Vereinsvorsitz (nicht Abteilungsleiter) vorzulegen, auch wenn er nur einen oder seinen eigenen Verein vertritt. Dieser Legitimationsnachweis wird bei diesem Verbandstag besonders geprüft!

Dieser Legitimationsnachweis kann bei der Geschäftsstelle angefordert oder auf der Website des BKB www.karate-bayern.de unter „Downloads - Ordnungen und Formblätter - Formblätter und Vorlagen“ heruntergeladen werden.

Ein Vertreter kann nach §7 Der Satzung maximal 2 Vereine vertreten, in beiden muss er Mitglied sein. Das Stimmrecht richtet sich nach § 7 der Satzung und wird mit der DKV-Meldestatistik am Stichtag 1. Oktober 2017 festgestellt.

Ich wünsche eine gute Anreise und freue mich auf Euer Kommen!

Wolfgang Weigert
Präsident

 


Zu beachten sind folgende Punkte:


Anträge

Die Vereine des BKB sind berechtigt, Anträge an den BKB-Verbandstag zu stellen. Über die Form der Anträge, die an die Geschäftsstelle zu senden sind, informiert die Satzung des BKB (§9.7.1). Die Einreichungsfrist für Anträge endet am 23. Oktober 2017.


Kandidaturen
Jedes Mitglied des BKB
ab 18 Jahren ist berechtigt, sich für ein Wahlamt innerhalb des BKB zur Verfügung zu stellen. Die zu wählenden Ämter können dem Programm entnommen werden. Gibt es keine Kandidatur für ein Wahlamt, werden aus der Versammung vorgeschlagene Personen zu Wahl gestellt. Die Einreichungsfrist für Kandidaturen endet am 23. Oktober 2017, diese müssen ebenfalls an die Geschäftsstelle gesendet werden, können aber formlos gestellt werden (Brief, Fax, E-Mail).


Legitimationsnachweis
Gemäß § 7 der Satzung des BKB ist von jedem Delegierten ein schriftlicher Legitimationsnachweis, ausgefüllt vom jeweiligen Vereinsvorsitz (nicht Abteilungsleiter) vorzulegen, auch wenn er nur einen oder seinen eigenen Verein vertritt. Dieser Legitimationsnachweis wird bei diesem Verbandstag besonders geprüft! Er kann hier heruntergeladen werden.


Wir freuen uns auf Euer Kommen.

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