29.11.2017 - Die Landesgeschäftsstelle informiert - Infos und Änderungen in Ordnungen und Satzung

Der Teschnische Ausschuss und der Verbandstag haben am 25. und 26. November 2017 folgende wichtige Änderungen beschlossen:

Wiedereinführung der Bavarian Open

Die internationalen Bavarian Open der Jugend und Junioren werden 2019 und damit wieder ein großes internationales Turnier in Bayern stattfinden. Mit dem ersten Ausrichter, dem TSV Erding, wird für 2019 ein geeigneter Termin angestebt.

Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft (alle Altersklassen)

Der Bayerische Karate Bund kann derzeit vier Athleten zu einer Deutschen Meisterschaft entsenden. Auf der Bayerischen Meisterschaft qualifizieren sich direkt für die Deutschen Meisterschaften Platz 1 und Platz 2 der jeweiligen Disziplin. Die gemäß der BKB–Meldequote zur Deutschen Meisterschaft verbleibenden zwei Plätze werden durch den für die Disziplin verantwortlichen Landestrainer besetzt.

Aufhebung der Sperrung von Katas in der Altersgruppe „Schüler“ (gilt nur für Land Bayern!)

Bei den bayerischen Meisterschaften der Schüler ist die Sperrung bestimmter Kata für die Stilrichtungen komplett aufgehoben. So dürfen die Kata-Athleten zum Beispiel jetzt die Kata Unsu oder Gojushiho Sho (und andere) zeigen. Wichtig: diese Aufhebung gilt derzeit NUR für das Land Bayern, auf der DM sind diese Kata noch gesperrt, eine Aufhebung wird aber auch hier diskutiert.

Änderung Kampfrichterordnung

§2.1 Der Landeskampfrichterreferent wird für den Verbandstag von den IKR, BKR und LKR des BKB vorgeschlagen. Dazu wird beim unmittelbar vor dem Verbandstag stattfindenden KR-Lehrgang eine Wahl für die Besetzung des Landeskampfrichterreferenten durchgeführt. Gleichzeitig wird der stellvertretende Landeskampfrichterreferent gewählt. Diese Wahlen richten sich nach den Grundsätzen der BKB-Satzung.

Dabei hat jeder lizensierte IKR, BKR und LKR des BKB 1 Stimme. Auf diese Wahl ist bei der Einladung zum Kampfrichter-Lehrgang schriftlich hinzuweisen. Die Einladung ist mindestens 4 Wochen den lizensierten Kampfrichtern, dem Präsidium und der Geschäftsstelle zuzusenden. Wählbar ist nur, wer seine Kandidatur bis spätestens 1 Woche vor dem Wahltag schriftlich bei der Geschäftsstelle einreicht, im Besitz einer gültigen Bundeskampfrichterlizenz und Mitglied im Deutschen Karate Verband ist.

§2.4 Der stellvertretende Landeskampfrichterreferent vertritt den Landeskampfrichterreferenten im Verhinderungsfall.

Änderung Sportordnung

§12, jetzt 11: Die Sportordnung ist für die gesamten Wettkämpfe des BKB maßgeblich, auch für die Wettkämpfe in den Bezirken.

Aufgrund der Tatsache, dass Bezirksmeisterschaften nicht mehr qualifizierend sind, sind die §5.5 – 5.7 und §10 überflüssig und wurden gestrichen. §12 musste entsprechend im Wortlaut geändert und die Nummerierung geändert werden.

Satzungsänderungen (fett):

§11.4 ER (der Technische Ausschuss) wird vom Präsidenten schriftlich mindestens einmal jährlich einberufen. Weitere Sitzungen können vom Präsidenten bei Bedarf angesetzt werden. Die Aufgaben der Mitglieder des Technischen Ausschusses ergeben sich aus der Geschäftsordnung.

§16 Verbandsstafen

3. Strafen des Verbandes sind:

a) Verweis
b) Lehrgangsbeschränkungen
c) Startverbote
d) Hausverbote
e) Veranstaltungssperren

f) Geldstrafe, bis zu 5.000,00 Euro
g) Funktionsenthebung
h) befristetes Funktionsverbot
i) befristeter Entzug der Mitgliedschaft
j) Ausschluss aus dem Verband

4. Die Verbandsstrafen a-f können vom Präsidium, die Verbandsstrafen g-i vom Technischen Ausschuss mit 2/3 Mehrheit und die Verbandsstrafe j nur vom Verbandstag mit 2/3 Mehrheit unter Berücksichtigung von Abs. 2 ausgesprochen werden.

5. Gegen die Auferlegung von Verbandsstrafen steht dem Betroffenen das Recht zu, innerhalb von 4 Wochen nach schriftlicher Bekanntgabe des Beschlusses (per Einschreiben mit Rückschein) beim BKB Schiedsgericht Einspruch zu erheben. Der Einspruch ist schriftlich an die BKB Geschäftsstelle zu richten.

München, 29.11.2017

Bayerischer Karate Bund e. V.

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