Der Sport in Bayern bewegt sich Schritt für Schritt weiter in Richtung Normalität. Nach einer positiven Bestandsaufnahme nach den Pfingstferien und einer stabilen Entwicklung des Infektionsgeschehens im Zuge der Coronakrise hat die Bayerische Staatsregierung am vergangenen Dienstag weitere wichtige Teile des Sportlebens ab Montag, 22. Juni, beschlossen.
Umkleiden und Duschen dürfen wieder geöffnet werden
So kann im Bereich des organisierten Sports ab diesem Zeitpunkt der Lehrgangsbetrieb wieder aufgenommen werden. Außerdem werden die bislang geltenden Obergrenzen für den Indoor- und Outdoor-Sport von 20 Personen aufgehoben. Die künftige Teilnehmerbegrenzung ergibt sich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen wie Raumgröße und Belüftung. Näheres hierzu regelt die aktuelle Fassung der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. Bay. IfSMV / siehe Link unten) in Verbindung mit dem Rahmenkonzept Sport, das ebenfalls zum 20.06.2020 neu gefasst wurde (Link siehe unten). Darüber hinaus sind ab dem 22. Juni Hallenbäder wieder geöffnet, auch Veranstaltungen wie beispielsweise Vereinssitzungen sind zukünftig mit bis zu 50 Gästen im Innenbereich und bis zu 100 Gästen im Freien möglich. Öffentliche oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Veranstaltungen bleiben dagegen weiterhin untersagt, auch das Verbot von Großveranstaltungen bleibt bis mindestens 31. August 2020 bestehen. Basis aller Lockerungen ist weiterhin das Einhalten einer Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern sowie eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen. Ebenso sollte in geschlossenen Räumen weiterhin für ausreichend Belüftung gesorgt werden.
Nachdem nun die Stufe 2 des Konzepts für den Sport umgesetzt wurde, ist es das Ziel des BLSV, in einer nächsten Stufe den Wettkampfbetrieb für kontaktlos betriebene Sportarten im Hallensport (Indoor) wieder aufzunehmen. Danach stehen dann noch Lockerungen für Kontaktsportarten an. Aufgrund des Infektionsgeschehens haben sich die Lockerungsschritte im 14-tägigen Rhythmus bewährt und sollten für die beiden verbleibenden Stufen beibehalten werden. Die Entscheidung darüber trifft die Staatsregierung. Der BLSV steht hier nur beratend zur Seite.
Eine ausführliche Fassung aller beschlossenen Maßnahmen findet Ihr in der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. Bay. IfSMV) auf der Internetseite der Bayerischen Staatsregierung: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/348/baymbl-2020-348.pdf
Rahmenhygienekonzept Sport (Stand: 20.06.2020):
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/06/20200620_rahmenkonzept_sport.pdf
Die Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportfachverbände zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs mit ständig aktualisierten Fragen und Antworten (FAQs), hilfreiche Links und Maß-nahmen zur Coronakrise bieten wir auf unserer Website unter www.blsv.de/coronavirus.
Darüber hinaus steht das Service-Center des BLSV unter der Mail-Adresse