21.09.2020 - Informationen zu Lockerungen ab 19.09.2020

Das Infektionsgeschehen hat ermöglicht, dass die vergangene Woche angekündigten Lockerungen zum Tragen kommen können. Ab Samstag, den 19. September, ist im bayerischen Sport wieder Wettkampfbetrieb für alle Kontaktsportarten erlaubt, Zuschauer sind unter bestimmten Auflagen ebenfalls zugelassen. Es gelten aber immer noch die üblichen Abstandsgebote und die Pflicht zu Mund-Nasenschutz und die üblichen Hygienemaßnahmen. Auch die Pflicht, für Training und Wettkampf ein Hygieneschutzkonzept zu entwickeln bleiben davon unberührt. Die Änderungen sind in den Handlungsempfehlungen des BLSV aufgelistet (mit NEU markiert). Zudem gelten die örtlichen Vorschriften der Hallenbetreiber und die regionalen / gemeindlichen Bestimmungen zu Beschränkungen, die deutlich über den Vorgaben der bayerischen Staatsregierungen liegen können.

Für Wettkämpfe hat der DKV ein auch für die bundesländer bindendes Hygienekonzept entwickelt. Dies kann hier heruntergeladen werden:

https://karate-bayern.de/downloads/category/24-ordnungen-und-listen.html

Die wichtigsten Änderungen hinsichtlich der Sportart Karate:

1. Karate unterliegt keiner Teilnehmerbegrenzung im Training mehr - abhängig von der Infrastruktur (Siehe 2.)

Dazu eine Stellungnahme des Bayerischen Kultusministeriums:

"Aufgrund der von Ihnen übermittelten Einschätzungen können wir Ihnen mitteilen, dass die Beschränkung der festen Trainingsgruppe … für Kampfsportarten gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) der 6. BayIfSMV nicht für die Sportarten
- Boxen,
- Karate,
- Kickboxen,
- Taekwondo,
- Judo und
- Ju-Jutsu

zur Anwendung kommt."

Lediglich die Sportarten des Fachverbandes Ringen sind den Beschränkungen einer limitierten Trainingsgruppe von maximal 20 Personen unterworfen.

2. Wieviel Personen können in einer Halle trainieren?

Die maximale Personenzahl muss individuell festgelegt werden, wobei unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Maßgeblich sind neben dem Raumvolumen und den raumlufttechnischen Anlagen und deren Leistungsfähigkeit u. a. auch Art und Intensität des vorgesehenen Sportbetriebs. Dies kann nur im Einzelfall und vor Ort geschehen. Eine exakte Berechnungsmethode oder eine „Faustregel“ zur Festlegung der maximal zulässigen Personenzahl können aufgrund der jeweils einzelfallbezogenen, zu betrachtenden Umstände nicht an die Hand gegeben werden.

3. Kontaktdatenerfassung

Training und Wettkämpfe in Sportarten mit Kontakt sind nur unter der Voraussetzung einer Kontaktdatenerfassung gemäß Rahmenhygienekonzept Sport zulässig.

4. Darf ein Übungsleiter/Trainer einer Kampfsportart mehrere Trainingsgruppen leiten?

Sofern der Trainer/Übungsleiter das Training kontaktlos leitet, kann er mehrere Gruppen zeitgleich trainieren.

5. Ab wann ist der Wettkampfbetrieb für alle Kontaktsportarten wieder erlaubt?

Der Wettkampfbetrieb für alle Kontaktsportarten (Mannschaftssport-und Kampfsportarten) ist ab dem 19. September 2020 wieder erlaubt sein. Dabei sind die geltenden Hygieneschutzmaßnahmen einzuhalten. Die einzelnen Sportfachverbände haben für ihre jeweilige Wettkampfsportart eigene Hygienekonzepte entwickelt.

https://karate-bayern.de/downloads/category/24-ordnungen-und-listen.html

(Hygieneschutzkonzept Sportveranstaltungen im DKV

6. Wie viele Personen (Wettkampfteilnehmer und Funktionspersonal) sind bei Wettkämpfen max. zugelassen?

Bei Wettkämpfen in geschlossenen Räumen sind höchstens 100 Personen (Wettkampfteilnehmer und Funktionspersonal) zugelassen. Sofern allen anwesenden Personen gekennzeichnete Plätze oder klar voneinander abgegrenzte Aufenthaltsbereiche zugewiesen werden können, bei denen der Mindestabstand immer eingehalten werden kann, sind höchstens 200 Personen zugelassen.

Das Hygieneschutzkonzept des Fachverbandes Karate, dem Bayerischen Karate Bund, kann hier abgerufen werden:

https://karate-bayern.de/downloads/category/24-ordnungen-und-listen.html

(Hygieneschutzkonzept Sportveranstaltungen im DKV)

Weitere Änderungen / Neuerungen können den Handlungsempfehlungen des BLSV entnommen werden. Die ab 19.09. geänderten Empfehlungen und Vorgaben sind mit NEU markiert.

Michael Schölz

Bayerischer Karate Bund e.V.
Geschäftsstellenleiter

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