09.05.2012 - Wichtige Hinweise der Geschäftsstelle

Vorauskasse bei Bestellungen:

Die Geschäftsstelle weist aus aktuellem Anlass noch einmal dringend darauf hin, dass bei allen Bestellungen die Vorauskasse gilt! Diese Vorauskasse ist auch Bestandteil der Verfahrensordnung des DKV und damit für alle bindend:

Verfahrensordnung des DKV

Hier bitte in diesem Zusammenhang die Punkte A.6 und B.1.1 besonders beachten.

Meldung der Einzelmitglieder an den DKV:

Nochmals wird auf die satzungsgemäße Meldepflicht der Dojos, Vereine und Abteilungen der Enzelmitglieder an den DKV hingewiesen. Nicht an den DKV gemeldete Mitglieder können nicht am Sportbetrieb des BKB/DKV teilnehmen (Prüfungen, Wettkämpfe, Lizenzausbildungen, Lizenzfortbildung, Verlängerung von Lizenzen etc.). Bei Kyu-Prüfungen muss jeweilige Jahressichtmarke des Jahres der Prüfung vorliegen, bei Dan-Prüfungen muss der Prüfling für den jeweiligen Zeitraum der Vorbereitungszeit lückenlos eine gültige Jahressichtmarke des DKV vorweisen können.

Abwesenheit der Geschäftsstelle:

Wie angekündigt ist die Geschäftsstelle am 11. Mai 2012 geschlossen. Die Geschäftsstelle ist an diesen Tagen telefonisch nicht erreichbar, es können jedoch E-Mails geschrieben werden. Diese werden dann nach den Abwesenheiten schnellstmöglich bearbeitet. Im übrigen helfen auch gerne die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des DKV und die Ressortleiter des BKB weiter.

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