03.12.2017 - Änderung der Qualifikation zu den Deutschen Meisterschaften ab 2018

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Der Leistungssportreferent informiert:

Auf der Bayerischen Meisterschaft qualifizieren sich direkt für die Deutschen Meisterschaften nur Platz 1 und Platz 2 der jeweiligen Disziplin. Die gemäß der BKB – Meldequote zur Deutschen Meisterschaft verbleibenden 2 Plätze, werden durch den für die Disziplin verantwortlichen Landestrainer besetzt.

Begründung:

Die Neustrukturierung des Leistungssports im BKB nach den Vorgaben des DOSB und des Deutschen Karate Verbands erfordert eine Neuordnung des Qualifikationsmodus. Die Neuordnung erlaubt den Landestrainern entgegen einer sportlichen Entscheidung bei den Landesmeisterschaften, Athleten zu setzen, welche bei einer Deutschen Meisterschaft größere Chancen auf eine Platzierung haben und über eine langfristige Leistungsperspektive verfügen.

Das Ziel ist, möglichst viele bayerische Kaderathleten in den Bundeskader entsenden zu können, denn nur über den Bundeskader ist eine Qualifikation in den Olympiakader möglich.

Nicht zu vernachlässigen ist, dass unsere Kader-Athleten mit hohem finanziellem-, zeitlichem- und personellem Aufwand durch den BKB und über Fördermittel des BLSV gefördert werden und somit sichergestellt werden muss, dass diese Ressourcen zielführend und nachhaltig investiert sind.

Gerhard Weitmann
Leistungssportreferent des BKB

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