Safe Sport: Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt

Ansprechpartnerin Sandra Aichner
Ansprechpartnerin Sandra AichnerLandesjugendreferentinDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
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Intervention bei
sexualisiert er Gewalt


Leitfaden für das Vorgehen im Falle eines Verdachts oder einer Mitteilung im Feld sexualisierter Gewalt


Schritte der Intervention

Für das Vorgehen im Rahmen der Intervention kann zwischen der konkreten Mitteilung/Information und dem Verdacht unterschieden werden. In beiden Fällen gelten gleichermaßen die folgenden Grundsätze:

Schutz des mutmaßlichen Opfers

Das mutmaßliche Opfer steht im Mittelpunkt der Sorge. Es muss alles unterbleiben, was diesem schaden und eine weitere Traumatisierung auslösen könnte.

Vertraulichkeit und Diskretion

Die Weitergabe von Informationen an unbeteiligte Dritte (andere Trainer*innen, Presse oder gar den*die mutmaßliche/n Täter*in/nen) kann weitere Ermittlungen, z. B. seitens der Polizei oder Staatsanwaltschaften, gefährden.

Persönlichkeitsschutz

Solange nichts bewiesen ist, muss jede Äußerung über die Verdachtsmomente gegenüber Dritten unterbleiben. Die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen müssen zu jedem Zeitpunkt gewahrt werden, aber auch für die Verdächtigten gilt die rechtsstaatlich garantierte Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung.


 


 
 








 

Handlungsschritte im Falle einer konkreten Mitteilung/Information


 

„Prävention sexuelle Gewalt (PsG)“ oder das erweiterte Konzept „Safe Sport“ ist ein Thema, von dem niemand betroffen sein will – das aber betroffen macht.

Leider ist auch der Sport – wie eigentlich alle Bereiche unseres Lebens – davon betroffen.

Safe Sport

Deshalb hat der DOSB und seine Mitgliedsorganisation sich zur Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport verpflichtet.

Ziel ist es eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher zu fördern, die Kinder, Jugendliche und Erwachsene – mit und ohne Behinderung – im Sport vor sexualisierter Gewalt schützt. Wer jetzt sagt, na wir haben doch im Karate auch Selbstbehauptung und Selbstverteidigung und bauchen dafür doch nicht extra Regeln – der sieht leider nur die Hälfte der Wahrheit.

Es geht nicht nur darum, Kinder und Jugendliche bzw. Schutzbefohlene allgemein STARK zu machen. Es geht auch und vielmehr darum, sie zu schützen. Und hier geht es auch um einen individuellen Schutz – da jeder andere Grenzen hat.


Zu schützen vor:

  • anzüglichen Bemerkungen
  • sexuell orientierte Kommentare
  • körperliche Berührung ohne Einverständnis (z.B. bei der Technikkorrektur)
  • psychischem (Leistungs-)Druck
  • Mobbing, Stalking
  • Cyber Mobbing
  • einer Missachtung des persönlichen Wohlfühlbereichs


Die Übergriffe können vielfältig sein – nicht nur durch Übungsleiter und Betreuer, sondern auch durch Trainingskollegen.


Um hier zu sensibilisieren bitten wir alle Ehrenamtliche die Selbstverpflichtung zu unterschreiben. Diese muss auch bei der Traineraus – und Weiterbildung mit dem Antrag auf die Lizenz mit vorgelegt werden.


pdfDownload Selbstverpflichtung


Für alle Infos rund um das Thema stehen Euch neben den Infos auf der DOSB, DSJ und BSJ Homepage auch Andreas Schmitt und Sandra Aichner zur Verfügung. Auch bei auftretenden Fragen oder bei Problemsituation in eurem Verein helfen sie gerne weiter oder geben Euch Infos, wie Ihr weiter vorgehen müsst. Falls Ihr euch für eine Weiterbildung in dem Bereich interessiert, schaut einfach immer mal wieder hier her – wir veröffentlichen hier auch die Angebote der BSJ – die diesbezüglich einer unser Partner ist.

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