Aufgrund der übermittelten Einschätzungen können wir Ihnen mitteilen, dass die Beschränkung der festen Trainingsgruppe auf höchstens fünf Personen in Kampfsportarten gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) der 6. BayIfSMV nicht für die Sportarten
- Boxen,
- Karate,
- Kickboxen,
- Taekwondo,
- Judo und
- Ju-Jutsu
zur Anwendung kommt.
Wir können zudem klarstellen, dass sich die Beschränkung der festen Trainingsgruppe auf max. 5 Personen in allen verbleibenden Kampfsportarten lediglich auf die Phasen des Trainings mit Körperkontakt beziehen.
FAZIT: Es können also auch mehrere feste 5er-Gruppen z. B. in einer Sporthalle gleichzeitig (und auch von einem Trainer) trainiert werden. Entscheidend ist, dass die sportartspezifischen Trainingsphasen mit Körperkontakt in den genannten festen Kleingruppen erfolgen.
31.07.2020 - Aktuellste Empfehlungen des BLSV zum Thema Trainingsgruppen
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