Anmeldung zur Ausbildung zum Grundlehrgang im September online

 


ZUR ANMELDUNG



Ort:
Bezirkssportanlage Nord-Ost, TSV Ingolstadt-Nord, Wirffelstraße 25, 85055 Ingolstadt

Anfahrt: http://www.tsv-nord.de/TSV-cms/index.php/anfahrt

Veranstalter: Bayerischer Karate Bund e.V.
Ansprechpartner im BKB e.V.: Elmar Griesbauer - Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ausrichter:
Karate-Do TSV Ingolstadt-Nord, Heidi Graßl, 0841/ 61577 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Kursdaten:
1. Wochenende:
Samstag, 04. September 2021, 10.00 Uhr bis ca. 19.00 Uhr
Sonntag, 05. September 2021, 10.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
2. Wochenende:
Samstag, 18. September 2021, 10.00 Uhr bis ca. 19.00 Uhr
Sonntag, 19. September 2021, 10.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
3. Wochenende (Prüfung):
Samstag, 25. September 2021, 10.00 Uhr bis ca. 15.00 Uhr

Zum Grundlehrgang mitzubringen sind:
DKV-Pass, Schreibzeug, Karate-Gi

Voraussetzungen:
Mind. 6. Kyu und 14 Jahre
Weiterhin: Meldung im DKV und BKB/BLSV

Anmeldung:
ausschließlich in schriftlicher digitaler Form: (Anmeldemöglichkeit unter www.karate-bayern.de/kursanmeldung
bzw. in der Navigation unter „Service“ >„Kursanmeldung“)

Verbindliche Anmeldung bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn!!!
Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen – Maximalteilnehmerzahl: 35 Personen
Der Ausrichter behält sich das Recht vor, den Kurs bei zu geringer Beteiligung auch kurzfristig abzusagen.

Gebühr:
in Höhe von 100,00 € bitte bis Kursbeginn auf das
Konto des Bayerischen Karate Bundes e.V. bei der Raiffeisenbank Aschberg überweisen:
IBAN: DE53 7206 9113 0010 0082 73; BIC: GENODEF1HZH
> Verw.-Zweck: Name, Vorname, Verein, Grundlehrgang
Bei Absage binnen der letzten beiden Wochen vor Kursbeginn oder Fernbleiben vom Kurs behält sich der Verband aufgrund der Teilnehmerbegrenzung und erforderlicher Kostenplanungen vor, 100% der Kurskosten einzubehalten / einzufordern.

Sonstiges:
Etwaig benötigte Übernachtungen bitte selbst besorgen. In der Gaststätte im Gebäudekomplex ist der Konsum selbst mitgebrachter Speisen und Getränke verständlicherweise streng untersagt.
Auf dem Freigelände sind eigene Speisen und Getränke erlaubt.
Die Gaststätte ist am 04. sowie 18. September nicht verfügbar. An den anderen Tagen ist eine Verköstigung im Gastraum möglich, jedoch nicht in den Kursgebühren enthalten.

Haftungsausschluss!
Terminliche oder zeitliche Änderungen können nicht ausgeschlossen werden. Dies wird den Teilnehmern bei Angabe einer korrekten Email-Adresse jedoch rechtzeitig mitgeteilt!



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