Schon kurz nach der Veröffentlichung der Vergabe durch den BKB haben erste Vereine das neue Qualitäts-Zertifikat des Bayerischen Karate Bundes beantragt und erhalten:
- Unsu Mömlingen (DKV 10346)
- TSV Mühldorf (DKV 10027)
- TV Trennfurt e.V. (DKV 10034)
- Vfl Mönchberg e.V. (DKV 10243)
- Freizeitklub Kreis Miltenberg (DKV 10175)
- Dantai Aleglofsheim (DKV 10302)
- Yamato-Dojo e.V. (DKV 10241)
- Budokan München (DKV 10204)
Herzlichen Glückwunsch und weiter viel Erfolg!
Voraussetzung, dieses Zertifikat zu erhalten und zu nutzen, ist nicht nur die Arbeit mindestens eines Fachübungsleiters im jeweiligen Verein des Bayerischen Karate Bundes / Deutschen Karate Verbandes, sondern auch dessen Meldeehrlichkeit. Dessen Karate treibenden Mitglieder müssen, wie in der Satzung des Bayerischen Karate Bundes beschrieben, zu der sich die Mitgliedsvereine beim Beitritt verpflichtet haben, zu 100 Prozent im Deutschen Karate Verband gemeldet sein. Um Missbrauch vorzubeugen, wird dieses jährlich geprüft und das Zertifikat auf 2 Jahre begrenzt. Danach muss dessen Verlängerung neu beantragt werden.