07.06.2010 - Achtung beim Verwenden von Anfahrtsskizzen

Wer eine Homepage betreibt muss sich rechtlich mit einigen „Verhaltensregeln“ anfreunden, ansonsten droht dem Besitzer eine satte Geldstrafe bzw. eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung. Ein wichtiger Punkt sind dabei die Anfahrtsskizzen, welche man gerne vom eigenen Stadtplan einscannt oder die Google-Map-Karte als Screenshot verwendet. Beides ist nicht zulässig.

Zwar heißt es immer, wo kein Kläger da kein Richter, jedoch gab es selbst schon im Bayerischen Karate Bund den Fall, das auf einer Lehrgangsausschreibung, welche als PDF im Internet veröffentlicht gewesen ist, eine solche Straßenkarte unzulässig verwand wurde. Der Verlag bzw. ein Rechtsanwalt (mit anscheinend zuviel Freizeit) entdeckte diese Zuwiderhandlung und der Ausrichter, als auch der BKB wurden mit einer Geldbuße verwarnt.

Daran sieht man, das nicht alleine eine Anfahrtsskizze auf einer Website, sondern auch die dort enthaltenen Dokumente Probleme bereiten können. Deshalb die eindringliche Bitte, entweder Anfahrtsskizzen selbst anzufertigen oder die dynamische Google-Map einbetten bzw. verlinken. Lediglich ein statisches Bild einer Google-Map widerspricht deren Nutzungsrichtlinien. Geschädigte verstehen bei Urheberrechtsverletzungen keinen Spaß, auch nicht bei „nicht-kommerziellen“ Einrichtungen wie Vereinen.


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