08.03.2020 - Gültigkeit von Kampfrichterbescheinigungen zur Dan-Prüfung, erstellt 2018 und 2019

Alle Kampfrichterbescheinigungen zur Dan-Prüfung, die im Jahr 2018 und 2019 erworben wurden, jedoch wegen Ausfalls von Dan-Prüfungen aufgrund der Corona-Pandemie nicht genutzt werden konnten und drohen zum  zu verfallen, sind nun auf Beschluss des Landeskampfrichterreferenten des BKB, Franz Ippisch, weiterhin für ein weiteres Jahr ab dem Verfalldatum gültig.

Zur Verlängerung bitte dazu die Kampfrichterbescheinigung im Original an die Geschäftsstelle des BKB senden. Dort werden sie geprüft und die Verlängerung der Gültigkeit mit Stempel und Unterschrift vermerkt und bestätigt und anschließend zurückgesendet. Bitte nicht vergessen, dass dazu eine Rücksendeadresse notwendig ist, die entweder deutlich auf dem Brief oder in einem extra Schreiben vermerkt werden sollte.

Die Verlängerung und Rücksendung ist natürlich kostenlos, lediglich die Kosten für die Zusendung an die Geschäftsstelle können nicht übernommen werden.

Michael Schölz
Geschäftsstellenleiter des BKB e.V.

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