26.09.2014 - Hinweis zu Unregelmäßigkeiten bei Kyu-Prüfungen

Bei stichprobenartigen Überprüfungen von Prüfungslisten durch die Geschäftsstelle des Bayerischen Karate Bundes e.V. wurde festgestellt, dass in letzter Zeit häufiger Unregelmäßigkeiten bei der Listenführung und beim Nachweis der Mitgliedschaft im DKV von geprüften Karateka gefunden wurden.

Es wird deswegen mit Nachdruck auf folgende Punkte der Verfahrensordnung des DKV hingewiesen:

  1. Alle Prüflinge zum Zeitpunkt der Prüfung müssen im Besitz eines gültigen DKV-Ausweises und aktueller Jahresmarke des DKV sein (Siehe Punkt A 8. der Verfahrensordnung des DKV).

  2. Die Prüfungsliste muss zeitnah an die Geschäftsstelle des BKB gesandt werden. Die Verfahrensordnung gibt einen Zeitraum von 14 Tagen vor (Siehe Punkt B 1.3. der Verfahrensordnung des DKV).

  3. Prüflingen muss nach bestandener Prüfung ihr korrekt ausgefüllter Ausweis mit Prüfungsmarke und die Urkunde ausgehändigt werden (Siehe Punkt B 1.2. der Verfahrensordnung des DKV).

Wird künftig festgestellt, dass Prüfungen durchgeführt wurden, ohne dass der Prüfling im Besitz eines gültigen DKV-Ausweises gewesen ist oder dass anderweitig gegen die Verfahrensordnung gehandelt wurde, wird der Prüfer/Prüferin zu einer Stellungnahme aufgefordert. Es muss darlegen, warum die Prüfung ohne gültigen DKV-Ausweis durchgeführt wurde oder andere eine Missachtung der Verfahrens-ordnung erfolgt ist.

Sollte kein nachvollziehbarer Grund angeführt werden, wird die Prüferlizenz nach Punkt A 4. und A 7. der Verfahrensordnung gesperrt und der Fall dem Präsidium bzw der Bundesversammlung zur weiteren Entscheidung, ob bei dem Prüfer/Prüferin eine Neuerteilung der Lizenz erfolgen kann, vorgelegt.

Wir bitten aus diesem Grunde dringend auf die Einhaltung der Verfahrensordnung!

Helmut Körber                                                         Michael Schölz

Prüferreferent des Bayerischen Karate Bundes           Geschäftsstelle des BKB

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