22.11.2014 - Wichtiger Hinweis vom Ressort Prüfungswesen

Aufgrund von aktuellen Unregelmässigkeiten und Verstössen gegen die Verfahrensordnung zur Durchführung von Kyuprüfungen wird auf folgendes hingewiesen:

Prüfungslisten werden in Zukunft stichprobenartig auf Mitgliedschaft von Prüfer und Prüflingen im DKV kontrolliert. Verstösse werden erst durch Abmahnung, im Wiederholungsfall durch weitere Nichterteilung (Verlängerung) der Prüferlizenz geahndet. Dies ist auch schon erfolgt.

Es muss die Verfahrensordnung des Deutschen Karate Verbands eingehalten werden, insbesondere gilt das für die Pflicht des Prüfers, Pässe vor der Prüfung genau zu kontrollieren und bei Unregelmässigkeiten auf eine Prüfung des Betroffenen zu verzichten.

Die Prüfungslisten müssen spätestens zwei Wochen nach dem Prüfungstermin an die Geschäftsstelle gesandt werden. Die Prüfung ist erst nach der Meldung an den Verband vollständig gültig!

Der Versand an den Prüferreferenten ist nicht notwendig.

Die Rechte des Prüflings bei bestandener Prüfung auf Aushändigung einer korrekt ausgefüllten Urkunde und seines Ausweises mit Prüfungsmarke und Eintrag sind zu achten.

Die Prüfungsmarke mit Urkunde kostet 12,00 Euro (Prüfungsgebühr). Nach Verfahrensordnung kann ein Prüfer ein Honorar und Fahrtkosten verlangen, das sich jedoch nicht unverhältnismässig auf die Prüfungsgebühr niederschlagen sollte.

Vielen Dank für Euer Verständnis!

Helmut Körber
Ressortleiter Prüfungswesen Michael Schölz, Geschäftsstelle

Text: Michael Schölz
Geschäftsstellenleiter BKB e.V.

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