18.01.2017 - Unregelmäßigkeiten bei Prüfungsabläufen

Bei Routinekontrollen der eingesandten Prüfungslisten sind im Vergleich zu den getätigten Bestellungen von Prüfungsmarken einige Unregelmäßigkeiten festgestellt worden. Wir bitten deshalb um Beachtung folgender Regeln, die auch in der für Prüfer und Prüfungen gültigen Verfahrensordnung festgelegt sind:

  • Die Prüfer/Innen haben sich vor Beginn der Prüfung zu überzeugen, dass der Prüfling einen Ausweis mit gültiger DKV-Jahressichtmarke besitzt. Ohne gültigen Ausweis darf keine Prüfung durchgeführt werden.
  • Nach der Prüfung sind vom Prüfer die Urkunden und Listen zu unterschreiben und abzustempeln. Die Prüfung wird durch Aushändigung der Urkunde und dem Eintrag in den DKV-Ausweis wirksam.
  • Bei nicht bestandener Prüfung ist die Prüfungsmarke auf das Original der Prüferliste (in der entsprechenden Zeile des Prüflings) zu kleben und zu entwerten (Querstrich).
  • Nach jeder Prüfung müssen die Ergebnisse in Prüfungslisten dokumentiert werden und diese innerhalb 2 Wochen an die Geschäftsstelle des Landesverbands (BKB) geschickt werden. An den Prüferreferenten müssen keine Listen geschickt werden.
  • Der Ausweis ist Eigentum des Mitglieds bzw. des eingetragenen Karateka und ist diesem auszuhändigen.
  • Im Übrigen gilt die Verfahrensordnung des DKV, die hier heruntergeladen werden kann


Helmut Körber, Prüferreferent
Michael Schölz, BKB- Geschäftsstellenleiter

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