18.04.2016 - Neue Prüferliste April 2016 zum Download online

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29.12.2015 - Informationen zu Kyu - Zwischenprüfungen

Liebe Prüfer/innen,

ich darf Euch zu den Zwischenprüfungen die Beschlüsse des DKV bekannt geben und die Fragen beantworten, die zu diesem Thema an mich gerichtet wurden.

Der DKV hat die Möglichkeit geschaffen, zu sechs Kyu-Prüfungen Zwischenprüfungen durchzuführen. Eine Zwischenprüfung kann immer vor dem Wechsel zur nächsten Gürtelfarbe gemacht werden. Das heißt, Weiß-Gelb, Gelb-Orange, Orange-Grün, Grün-Blau, Blau-Braun und Braun-Schwarz. Bei gleichbleibender Gürtelfarbe, 5. Kyu zu 4. Kyu und 2. Kyu zu 1. Kyu, ist keine Zwischenprüfung vorgesehen. Die Geschäftsstelle des BKB hat mit der Veröffentlichung auf der Homepage vom 01.10.2015 bereits die Verfahrensweise dargelegt.

Im nachfolgenden möchte ich die häufigsten an mich gerichteten Anfragen beantworten:

Die Zwischenprüfungsurkunden werden als druckbare PDF-Datei an die Dojoleiter auf Anfrage durch die Geschäftsstelle des DKV verschickt. Dazu ist eine Kontaktperson und die DKV-Mitgliedsnummer anzugeben.

Zwischenprüfungen sind Kann-Prüfungen. Der Prüfling entscheidet selbst, ob er vor der nächsten Kyu-Prüfung eine Zwischenprüfung ablegen möchte. Dies liegt aber auch im Ermessen des Trainers und/oder Prüfers solche Prüfungen abzuhalten.

Die Gürtelmerkmale nach erfolgreicher Zwischenprüfung sind: weiß-gelb, gelb-orange, orange-grün, grün-blau, blau-braun und braun-schwarz.

Für die Zwischenprüfung wird vom DKV/BKB keine Gebühr erhoben. Von den Prüflingen können nach Ermessen vom ausrichtenden Verein bzw. Prüfer Prüfungsgebühren erhoben werden, welche dem Verein zu Gute kommen.

Von den Zwischenprüfungen erfolgt kein Eintrag in den DKV-Ausweis. Ebenso braucht keine Prüfungsliste erstellt und an den Landesverband versendet werden.

Die Berechtigung der C-Prüfer reicht bis zur Zwischenprüfung (blau-braun). Die B-Prüfer sind für alle Zwischenprüfungen berechtigt.

Das Prüfungsprogramm ist dem Prüfer überlassen. Die Anforderungen sollen sich, mit Vereinfachungen, an den nächsthöheren Kyu-Grad orientieren.

Die Kyu-Prüfungen nach der Prüfungsordnung des DKV dürfen nicht mit Zwischenprüfungen vermischt werden. Das heißt, wenn sich z. B. ein Prüfling für die Prüfung zum 6. Kyu anmeldet und die Anforderungen nicht erfüllt, wird die Prüfungsmarke entwertet und die Prüfung als nicht bestanden bewertet. Es kann dann nicht die Zwischenprüfung zum 6. Kyu verliehen werden.

Ich hoffe, ich konnte Euch die meisten Fragen beantworten. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Helmut Körber
Prüferreferent

10.11.2015 - Neue Prüferlehrgänge für 2016 und aktuelle Prüferliste online

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09. April 2016 Prüferlehrgang - Zum Neuerwerb der C -Lizenz Bad Abbach
16. April 2016 Prüferlehrgang - Zum Neuerwerb der B -Lizenz Bad Abbach

23.03.2015 - Bayerische Prüferriege erhält Nachwuchs

Zum Prüferlehrgang nach Bad Abbach zum Neuerwerb der C-Lizenz waren am 21.03.2015 insgesamt 21 Karatekas aus ganz Bayern angereist. Sensei Helmut Körber (6.Dan), Prüferreferent des Bayerischen Karatebundes, gestaltete sowohl die Theorie als auch die Praxis in der Halle sehr anschaulich und praxisnah. Neben zahlreichen Tipps zur Organisation und Durchführung von Prüfungen plauderte der höchstkompetente Referent auch aus dem Nähkästchen und erzählte von seinen Erfahrungen bei unterschiedlichsten Prüfungen sowohl als Prüfling als auch als Prüfer. Interessant waren auch seine Ausführungen zur Verfahrensordnung des DKV.

Zum praktischen Teil des Lehrgangs trafen sich alle Anwärter in der Manglkammer Turnhalle. Helmut Körber ging nach einem intensiven Aufwärmen auf die wesentlichen Aspekte des Karate ein und referierte untermauert mit vielen praktischer Übungen über die Essenz des Karate. Es wurden unter anderem alle Katas der Heian Gruppe praktisch geübt und dabei auf die Schwerpunkte der zu beurteilenden Bewegungsabläufe eingegangen. Auch zur Grundschule und zum Partnertraining gab es interessante Tipps und Hinweise. Alle Aspiranten haben den Lehrgang bestanden, so dass Helmut Körber im Anschluss die Prüferlizenzen erteilen konnte. In jeden Ausweis trug er die Lizenz mit Gültigkeit für zwei Jahre ein. Jeder Neuprüfer erhielt auch seinen persönlichen Prüferstempel. Nun können die ausgebildeten C-Prüfer selbständig Prüfungen in ihren Dojos durchführen.

Bericht:
Josef Pflaum

2015 03 21 140155

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