12.04.2010 - Hinweis der WKK: Startgebührennachweis

Aus gegebenem Anlaß ein Hinweis der Wettkampfkommission zum Nachweis über eingezahlte Startgebühren:

Zukünftig muss bei allen Meisterschaften des Bayerischen Karate Bundes bei Abholung der Starterkarten am Wettkampftag ein Nachweis über die vollständige Zahlung der Startgebühren erbracht werden (Einzahlungsbeleg, Kontoauszug). Ohne einen solchen Nachweis werden die Starterkarten nicht ausgegeben und die jeweiligen Starter des Vereins dürfen nicht antreten.

Diese Regelung gilt ab sofort und wird bei den BM Kinder, Schüler & Menschen m. Behinderung sowie beim Bambiniturnier in diesem Jahr erstmals umgesetzt.

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