Liebe Verantwortliche, liebe Ausrichter von Lehrgängen, Meisterschaften und Turnieren,
bitte beachtet, dass bei ALLEN Sportveranstaltungen (insbesondere Trainings, Lehrgänge, Turniere, Seminare, Mitgliederversammlungen) die 3G-Regel gilt, wenn die Inzidenz in der entsprechenden Region über 35 liegt. In diesem Fall dürfen also ausschließlich Getestete, Genesene oder vollständig Geimpfte zu den Veranstaltungen Zutritt haben. Dies gilt für ALLE Teilnehmer ab 6 Jahren, ob Sportler, Zuschauern, Begleiter. Schüler (nicht Studenten) sind von der Testpflicht ausgenommen, da diese in der Schule regelmäßig getestet werden. Im Zweifelsfall (bei unbestimmbaren Alter) ist der Schülerausweis vorzulegen.
Die Nutzer von Sportstätten/Sportanlagen (Indoor und Outdoor) sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren (z. B. durch Aushang).
Die Überprüfung muss nicht dokumentiert werden, jedoch wird es Stichproben der LRA und Kommunen geben.
In Innenräumen gilt ausserhalb der Sportausübung Maskenpflicht (Medizinische Maske oder FFP2), ausgenommen auch sind feste Sitzplätze, wo der Sitzabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann und wird.
Ab einer Veranstaltungsgröße von 100 Personen muss zwingend ein Hygieneschutzkonzept erarbeitet werden.
Mehr Informationen bietet dazu der BLSV in seinem Handlungsleitfaden für Sportveranstaltungen:
https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/09/Handlungsempfehlungen.pdf
und seiner Serviceseite:
https://www.blsv.de/startseite/service/news/coronavirus/
Informationen zum aktuellen Inzidenzwert erhaltet Ihr hier:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/hotspotregionen/index.php