06.11.2012 - Wichtige Hinweise für Dojoleiter und Übungsleiter
1) Vorauskasse
Aus aktuellem Anlass muss noch einmal darauf hingewiesen werden, dass für alle Bestellungen beim Bayerischen Karate Bund bzw. bei der Geschäftsstelle das Prinzip der Vorauskasse gilt.
Dies beruht auf der Grundlage der Verfahrensordnung des Deutschen Karate Verbandes, die im Abschnitt A.6. besagt, dass „Urkunden, Listen und Prüfungsmarken […] rechtzeitig gegen Vorkasse bei seiner Landesgeschäftsstelle anzufordern“ sind. Dies gilt auch für alle anderen Materialien, nach erfolgtem Geldeingang werden diese sofort versandt.
Man beachte auch: http://karate-bayern.de/faq/faq-bestellungen
2) Lizenzverlängerungen
Am Jahresende ist es wieder soweit: Lizenzen laufen aus und müssen verlängert werden. Die Geschäftsstelle des Bayerischen Karate Bundes und der Lehrwart bitten die Trainer und Übungsleiter eindringlich darum, bis zum Ende des Jahres ihre Lizenzen hinsichtlich ihrer Gültigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls verlängern zu lassen.
Bei einer Verlängerung ist der Schein und ein Nachweis über die besuchten Verlängerungslehrgänge (Kopie der Lehrgangsseiten des Ausweises) an den Lehrwart zu schicken und gleichzeitig 30,00 Euro auf das Konto der Geschäftsstelle zu überweisen. Nach dem Eingang des Geldes erfolgt der Versand der verlängerten Lizenz.
Bitte auch - wenn dies noch nicht erfolgt ist - eine Datenschutzerklärung beilegen.
In den Gebühren für den Lehrgang ist die Verlängerungsgebühr nicht enthalten - diese muss extra entrichtet werden.
Man beachte auch: http://karate-bayern.de/faq/faq-ausbildung
3) Kundennummer
Bei jedweder Kommunikation oder Bestellung sollte man immer die Kundennummer bereithalten und angeben, damit die Bearbeitung schneller geht. Diese ist gleich der Dojonummer. Diese wurde jedem Verein vom DKV vergeben und besteht aus der Länderkennung 10 (für Bayern) und einer dreistelligen Nummer von 000 bis 999. Diese findet man auch auf der Jahressichtmarke, die ersten 5 Ziffern stellen die Dojonummer, die letzten drei Ziffern die individuelle Mitgliedsnummer dar.
4) Bestellungen und Shopsystem
Das Shopsystem wird derzeit überarbeitet, da es einem massiven Hackerangriff ausgesetzt war. Bis zur Fertigstellung und Migration kann die Bestellung per E-Mail, per Telefon oder per Fax durchgeführt werden. Bitte immer Kontaktdaten und Kundennummer bereithalten!
Da auch hier Vorauskasse gilt, gibt die Geschäftsstelle nach erfolgter Bestellung Auskunft über die Höhe des zu überweisenden Betrages.
Man beachte auch: http://karate-bayern.de/faq/faq-bestellungen
5) Anschriftenänderung von Dojoleitern
Eine Änderung vom Ansprechpartner des Vereins/Dojos (Vereins-/Dojoleiter) muss immer zeitig der Geschäftsstelle des BKB und der Geschäftsstelle des DKV gemeldet werden. Ansonsten können die Services wie Versand der Magazine oder Weiterleitung von Anfragen nicht gewährleistet werden.
Man beachte auch: http://karate-bayern.de/faq/faq-geschaeftsstelle
6) Sie haben eine Frage?
Viele Fragen, die an die Geschäftsstelle gestellt werden, werden auch im Fragen-und-Antworten-Katalog des BKB auf dessen Website behandelt.
Falls dann noch weitere Fragen offen bleiben, die an dieser Stelle nicht beantwortet werden, kann die Geschäftsstelle gerne kontaktiert werden.
Man beachte auch: http://karate-bayern.de/faq