Einladung zum Verbandstag 2022 des BKB e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde,
gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung des Bayerischen Karate Bundes e.V.
berufe ich den 20. ordentlichen Verbandstag ein.
Termin: Sonntag den 27. März 2022
Beginn: 10:00 Uhr
Ort: Barbing bei Regensburg
Gasthaus BARBINGER
Kirchstraße 1a
93092 Barbing bei Regensburg
T +49 94 01 27 95
F +49 9401 52 48 56
Vorläufige Tagesordnung:
- Eröffnung des Verbandstages
- Begrüßung und Grußworte
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Prüfung der Mandate und der Stimmberechtigung
- Genehmigung der Tagesordnung
- Ehrungen
- Bericht des Präsidiums
- Berichte der Ressortleiter
- Kassenbericht des Schatzmeisters
- Aussprache zu den Berichten
- Revisionsbericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Präsidiums sowie der Mitglieder des Technischen Ausschusses
- Wahl eines Wahlausschusses
- Wahlen
a. Präsidium
a.a. Präsident
a.b. Vizepräsidenten
a.c. Schatzmeister/in
a.d. Geschäftsführer
b. Leiters der Wettkampfkommission
c. Leistungssportreferent
d. Referent für Aus- und Fortbildung
e. Prüferreferent
f. Referent für Breitensport / Traditionelles Karate-Do
g. dem Schulsportreferent
h. dem Medienreferent
j. Kampfrichterreferenten/-in (Bestätigung der Wahl durch die LKR)
k.-o. wird nach Satzung §11 nicht gewählt
p. Revisoren
q. Schiedsgericht
- Vorstellung und Verabschiedung des Haushalts 2022
- Anträge an den Verbandstag
- Verschiedenes
- Schlusswort und Verabschiedung
Die Einreichungsfrist für Anträge und die für Kandidaturen bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Karate Bundes endet am 25. Februar 2022 um 24:00 Uhr.
Der Zutritt zum Verbandstag ist laut Hygieneschutzplan ist lediglich den Vertretern der Vereine, die per Legitimationsnachweis bestimmt worden sind, gestattet, also je Verein nur eine Person. Begleitpersonen, Zuschauer und andere nicht stimm- und redeberechtigte Personen sind nicht zugelassen.
Gemäß § 7 der Satzung des BKB ist von jedem Delegierten ein schriftlicher Legitimationsnachweis, ausgefüllt vom jeweiligen Vereinsvorsitz (nicht Abteilungsleiter) vorzulegen, auch wenn er nur einen oder seinen eigenen Verein vertritt. Dieser Legitimationsnachweis wird bei diesem Verbandstag besonders geprüft!
Dieser Legitimationsnachweis kann bei der Geschäftsstelle angefordert oder auf der Website des BKB www.karate-bayern.de unter „Downloads - Ordnungen und Formblätter - Formblätter und Vorlagen“ heruntergeladen werden.
Ein Vertreter kann nach §7 Der Satzung maximal 2 Vereine vertreten, in beiden muss er Mitglied sein.
Das Stimmrecht richtet sich nach § 7 der Satzung und wird mit der DKV-Meldestatistik am Stichtag 29.12.2021 festgestellt.
Es gilt das Hygienekonzept des Restaurants und des Bayerischen Karate Bundes sowie des Regelungen des Infektionsschutzverordnung des Freistaates Bayern.
2G+-Regelung: jeder Teilnehmer des Verbandstages muss neben einem nachweislichen Genesenenstatus oder dem Nachweis einen vollständigen Impfung gegen Covid auch einen gültigen Testnachweis erbringen. Dieser kann ein offiziell beglaubigter Antigen-Test (max 24 Stunden alt) oder ein PCR-Test (max. 48 Stunden alt) sein. Personen, die eine dritte Impfung (Boosterinfung, Auffrischungsimpfung) nachweisen können, sind von der Testpflicht befreit.
Ich wünsche eine gute Anreise und freue mich auf Euer Kommen!
Wolfgang Weigert
Präsident