Seit dem 22. Juni kann der Hallensport unter entsprechenden Auflagen wieder aufgenommen werden. https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Pressemitteilung/170620_PM_BLSV_Weitere_Lockerungen_im_Sport.pdf
Der BLSV hat in Zusammenarbeit mit den Bayerischen Ministerien einen eindeutigen Handlungsanweisung ausgegeben, die nun von den jeweiligen Sportverbänden umgesetzt wird. Neue, ab dem 22. Juni geltende Handlungsempfehlungen werden vom BLSV hier aufgelistet:
https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/
Der Bayerische Karate Bund extrahiert hieraus seine individuellen Empfehlungen und möchte hier die Antwort zu einigen wichtigen dieser Fragen geben:
Wie könnte ein Karate-Trainingsbetrieb bei den BKB-Vereinen nun aussehen?
Die maximale Gruppengröße von 20 Personen wird im Indoor-und Outdoorbereich aufgehoben. Duschen und Umkleiden dürfen geöffnet werden. Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs ist erlaubt.
Die maximale Personenzahl muss aber individuell festgelegt werden, wobei unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Maßgeblich sind neben dem Raumvolumen und den raumlufttechnischen Anlagen und deren Leistungsfähigkeit u. a. auch Art und Intensität des vorgesehenen Sportbetriebs. Dies kann nur im Einzelfall und vor Ort geschehen. Eine exakte Berechnungsmethode oder eine „Faustregel“ zur Festlegung der maximal zulässigen Personenzahl können aufgrund der jeweils einzelfallbezogenen, zu betrachtenden Umstände nicht an die Hand gegeben werden.
Wichtig ist: es gilt immer die jeweilige Umsetzung und Interpretation durch den Hallebetreiber - bei Schulturnhallen oder öffentlichen Turnhallen ist also die Anweisung der Gemeinde/Schule ausschlaggebend.
- Auch ist unbedingt zu vermeiden, dass sich Gruppen in der Halle oder Trainingsplatz stauen, z.B. bei Gruppenwechseln, sondern darauf geachtet wird, dass z.B. Wechsel mit zeitlichen Abstand zur Entzerrung gestaltet werden.
- Nur Kihon, Kata oder anderes Training, das ohne Partner ausgeführt werden kann
- Kein Partnertraining
- Prüfungen können unter Einhaltung der Abstandregeln durchgeführt werden, bei Dan-Prüfungen ist der Stilrichtungsvorsitzende zu konsultieren.
- Abstand von mindestens 1,5 m, empfohlen werden aber 2-3 m, um z. B. bei Drehungen und Wendungen sich nicht zu nahe zu kommen
In Ergänzung zu den Auflagen des Outdoorsportbetriebs sind folgende Zusatzvoraussetzungen nach dem Rahmenhygienekonzept Sport (§ 9 der 5. BayIfSMV) zu beachten:
a) Zwischen verschiedenen gruppenbezogenen Trainingseinheiten/-kursen ist die Pausengestaltung so zu wählen, dass ein vollständiger Frischluftaustausch stattfinden kann.
b) Die Obergrenze an zulässigen Personen in einer Sportanlage steht in Abhängigkeit zu einem standortspezifisch konkret zur Verfügung stehenden Raumvolumen und den raumlufttechnischen Anlagen vor Ort. Der Außenluftanteil sollte so weit wie möglich erhöht werden.
c) Die Nutzer von Indoorsportanlagen haben beim Betreten und Verlassen der Sportanlage sowie bei der Nutzung von Sanitärbereichen (WC-Anlagen) eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen bei der Ausübung der sportlichen Aktivität.
Muss ich Indoor-Trainingseinheiten zeitlich begrenzen?
Ja, gruppenbezogene Trainingseinheiten und -kurse werden auf höchstens 60 Minuten begrenzt.
Gibt es einen generellen Anspruch auf die Umsetzung der Verordnung auch für Vereine?
Die Verordnungen der Bayerischen Staatsregierung und die daraus abgeleiteten Empfehlungen für den Sport sind nicht zwingend umzusetzen, sondern lediglich maxmale Möglichkeiten, die auch nur dann umgesetzt werden können, wenn es organisatorisch und finanziell möglich ist. Denn zum Beispiel müssen Hallen und Räume in den Vereinen ja bei Benutzung intensiv gepflegt und desinfiziert werden. Insofern obliegt es letztendlich den Kommunen z.B. öffentliche Räumlichkeiten / Bereiche für den Sport zu öffnen.
Darf barfuß trainiert werden oder müssen Hallenschuhe getragen werden?
Hierzu gibt es seitens des BLSV und des Bayerisches Staats keine Empfehlungen. Ausschlaggebend ist das Hygienekonzept des Vereins und die Vorgaben der Gemeinde / Landratsamtes. Wir empfehlen vor allem bei Risikogruppen Hallenschuhe zu verwenden.
Müssen die Matten nach dem Training desinfiziert werden?
Hierzu gibt es seitens des BLSV und des Bayerisches Staats keine Empfehlungen. Ausschlaggebend ist das Hygienekonzept des Vereins und die Vorgaben der Gemeinde / Landratsamtes. Wir empfehlen zumindest bei deutlichen Verunreinigungen wie Schweiß oder anderen Körpersekreten nach dem Training den Boden zu wischen (was an sich auch in japanischen Dojos traditionell üblich ist).
Muss man mit Mund/Nasenschutz trainieren?
Nein, einen Mund/Nasenschutz ist nicht vorgeschrieben, lediglich beim Eintreten und Verlassen geschlossener Räume und beim Aufsuchen der Toilette. Es bleibt jedem selbst überlassen, während dem Training diesen zu tragen. Dies wird eventuell, wenn Risikogruppen mitmachen, aber vielleicht ratsam sein. Eventuell sollte der Trainer, der ja im Training flexibler sein muss, einen Mund/Nasenschutz tragen.
Wir werden diesen Fragen- und Antworten-Katalog im Laufe der Zeit erweitern. Schaut also gerne jederzeit wieder vorbei oder gibt uns Hinweise, welche Fragen und Antworten fehlen könnten.
Weitere Infos: https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/
Bitte beachtet: die Gesundheit der Traininerenden hat hier absoluten Vorrang. Geduld vor Aktionismus, Vorsicht ist oberstes Gebot.
Wir wünschen euch einen schönen Wiedereinstieg in das gemeinschaftliche Karate!
Michael