20.07.2020 - Neues Rahmenhygienekonzept Sport online

In den BLSV-Handlungsempfehlungen unter www.blsv.de/coronavirus verweist der BLSV nun auch auf das neue Rahmenhygienekonzept Sport, welches vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration veröffentlicht wurde. Eine wesentliche Änderung ist dabei die zeitliche Erweiterung der Begrenzung bei Indoor-Trainingseinheiten auf nun 120 Minuten (vorher 60 Minuten). Alle weiteren Regelungen findet Ihr in unseren Handlungsempfehlungen oder direkt im Rahmenhygienekonzept Sport unter folgendem Link:

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/assets/stmi/sug/sport/corona-pandemie_rahmenhygienekonzept_sport_vom_10_juli_2020.pdf

10.07.2020 - Aufruf des BLSV an die Sportvereine zum Wechsel zu "BLSVdigital"

Liebe Vereinsvertreter,

aktuell steht der Wechsel vom BLSV-Cockpit zur neuen Plattform BLSVdigital für alle bayerischen Sportvereine bevor und über 5.700 Vereine von 12.000 Vereinen sind bereits gewechselt. Falls Ihr Verein den Wechsel bis jetzt noch nicht vollzogen hat, möchten wir Sie heute dazu aufrufen, diesen möglichst bald vorzunehmen, um bereits jetzt alle Vorteile von BLSVdigital zu erhalten.

Spätestens bis zum 31. August müssen alle Vereine den Wechsel zu BLSVdigital eigenständig vollzogen haben.

Einen Erklärfilm zum Wechsel finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=BVhE0Z_dOss&t=4s , weitere wichtige Informationen zum Vereinsmanagement mit Zukunft erhalten Sie im Anhang.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den BLSV unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 089/15702-400.

08.07.2020 - Ergänzungen zur Öffnung des Sports / Information des BLSV

Das Infektionsgeschehen in der Corona-Krise bleibt in Bayern weiterhin stabil, die Strategie einer vorsichtigen und schrittweisen Öffnung hat sich bewährt. Aufgrund dieser positiven Entwicklung hat der Ministerrat der Bayerischen Staatsregierung gestern weitere Teile des Sportbetriebs freigegeben, die bereits ab heute, dem 8. Juli, gelten.

Das Training mit Körperkontakt ist zugelassen, sofern

  • in festen Trainingsgruppen trainiert wird
  • die jeweilige Trainingsgruppe darf in Kampfsportarten maximal fünf Personen umfassen

Damit also Partnertraining (Kumite) wieder möglich ist, muss es Trainingsgruppen geben, die aus maximal fünf (5) jedesmal denselben Personen (incl. Trainer) bestehen. Die maximale Trainingszeit von 60 Minuten wird ebenfalls aufgehoben, die weiteren Hygienemaßnahmen dürfen nicht vernächlässigt werden.

Uns ist bewusst, dass Ihr und Eure Vereine auf eine schnelle Rückkehr zur Normalität hofft und bereits in den Startlöchern steht. Dennoch steht für uns nach wie vor die Gesundheit unserer Sportlerinnen und Sportler an oberster Stelle. Wir unterstützen den umsichtigen Weg der Staatsregierung, arbeiten aber auch auf zeitnahe weitere Lockerungen hin. In der vierten und letzten Stufe steht nun noch die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs für Kontaktsportarten an.

Mehr Informationen zu den aktuellen Beschlüssen sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zu finden: https://www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2020/200707corona/ und auf der Website des BLSV (FAQs).

Einschätzung der Geschäftsstelle: 

Innerhalb der Dojos ist diese Regelung aufgrund der Größe und des Bedarfs der Trainingsgruppen wohl nur schwer oder gar nicht durchführbar. Ansonsten müssten zum Beispiel bei einem Karateverein mit 100 Mitgliedern 25 Trainings in einer Woche durchgeführt werden, damit alle mindestens einmal in der Woche Kumite machen dürfen. Und der Trainer eben diese 25 Trainings durchführen, was alleine zeitlich nur schwer machbar wäre. Insofern ist eine organisatorische Durchführung kaum lohnenswert. Dennoch könnten hier kleinere Wettkampfgruppen jetzt davon profitieren und die Regelung zeigt, dass es zu einer baldigen Öffnung mit größeren Gruppen, wo Kontakt erlaubt ist, nicht mehr weit ist. Deswegen bitten wir Euch weiter um ein wenig Geduld und danken Euch für Euer Verantwortungsbewusstsein und Umsicht!

02.07.2020 - 10. Int. Best Fighter Karate Cup findet dieses Jahr als eTournament statt

Aufgrund der derzeitigen Covid-19 Entwicklungen hinsichtlich Großveranstaltungen sowie dem Sportbetrieb in Bayern und Deutschland, musste der diesjährige Int. Best Fighter Karate Cup in Elsenfeld am 19. September 2020 abgesagt werden. 

In Zusammenarbeit mit Sportdata wird das Turnier jedoch als eTournament ab dem 21. August 2020 ausgetragen und im internationalen eRanking aufgenommen. „Wir wissen, dass eTournaments nicht die realen Wettkampfbedingungen erfüllen, jedoch empfinden wir es für die Wettkämpfer aller Altersgruppen in dieser schwierigen Zeit als eine gute Alternative, um sich mit anderen zu messen“, so der Vorstand des SV UNSU Karate e.V..

Für die Vereine mit den besten Leistungen wird es am Ende des Turniers eine Preisgeldspende geben, um ihr Engagement in dieser außergewöhnlichen Zeit zu unterstützen. Die Höhe des Betrags basiert auf den Teilnehmerzahlen des Best Fighter Cups.

Das Turnier wird nur mit lizenzierten nationalen sowie internationalen Kampfrichtern durchgeführt.

Der SV UNSU Karate e.V. freut sich auf die Performance aller Athletinnen und Athleten sowie auf alle teilnehmenden Kampfrichterinnen und Kampfrichter in Bayerns erstem eTournament. Das Turnier soll gleichzeitig als Blaupause für weitere Turniere und Vereine in Bayern gelten, denn die derzeitigen Problematiken werden auch mittelfristig und langfristig für eine Veränderung der Turnierszene sorgen. 

Mehr Informationen findet man unter www.best-fighter-cup.com.

BFC

22.06.2020 - Neu: FAQ zur neuen Verordnung und dem möglichen Trainingsbetrieb in Bayern

Seit dem 22. Juni kann der Hallensport unter entsprechenden Auflagen wieder aufgenommen werden. https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Pressemitteilung/170620_PM_BLSV_Weitere_Lockerungen_im_Sport.pdf

Der BLSV hat in Zusammenarbeit mit den Bayerischen Ministerien einen eindeutigen Handlungsanweisung ausgegeben, die nun von den jeweiligen Sportverbänden umgesetzt wird. Neue, ab dem 22. Juni geltende Handlungsempfehlungen werden vom BLSV hier aufgelistet:

https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/

Der Bayerische Karate Bund extrahiert hieraus seine individuellen Empfehlungen und möchte hier die Antwort zu einigen wichtigen dieser Fragen geben:

Wie könnte ein Karate-Trainingsbetrieb bei den BKB-Vereinen nun aussehen?

Die maximale Gruppengröße von 20 Personen wird im Indoor-und Outdoorbereich aufgehoben. Duschen und Umkleiden dürfen geöffnet werden. Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs ist erlaubt.

Die maximale Personenzahl muss aber individuell festgelegt werden, wobei unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Maßgeblich sind neben dem Raumvolumen und den raumlufttechnischen Anlagen und deren Leistungsfähigkeit u. a. auch Art und Intensität des vorgesehenen Sportbetriebs. Dies kann nur im Einzelfall und vor Ort geschehen. Eine exakte Berechnungsmethode oder eine „Faustregel“ zur Festlegung der maximal zulässigen Personenzahl können aufgrund der jeweils einzelfallbezogenen, zu betrachtenden Umstände nicht an die Hand gegeben werden.

Wichtig ist: es gilt immer die jeweilige Umsetzung und Interpretation durch den Hallebetreiber - bei Schulturnhallen oder öffentlichen Turnhallen ist also die Anweisung der Gemeinde/Schule ausschlaggebend.

  • Auch ist unbedingt zu vermeiden, dass sich Gruppen in der Halle oder Trainingsplatz stauen, z.B. bei Gruppenwechseln, sondern darauf geachtet wird, dass z.B. Wechsel mit zeitlichen Abstand zur Entzerrung gestaltet werden.
  • Nur Kihon, Kata oder anderes Training, das ohne Partner ausgeführt werden kann
  • Kein Partnertraining
  • Prüfungen können unter Einhaltung der Abstandregeln durchgeführt werden, bei Dan-Prüfungen ist der Stilrichtungsvorsitzende zu konsultieren.
  • Abstand von mindestens 1,5 m, empfohlen werden aber 2-3 m, um z. B. bei Drehungen und Wendungen sich nicht zu nahe zu kommen

In Ergänzung zu den Auflagen des Outdoorsportbetriebs sind folgende Zusatzvoraussetzungen nach dem Rahmenhygienekonzept Sport (§ 9 der 5. BayIfSMV) zu beachten:
a) Zwischen verschiedenen gruppenbezogenen Trainingseinheiten/-kursen ist die Pausengestaltung so zu wählen, dass ein vollständiger Frischluftaustausch stattfinden kann.
b) Die Obergrenze an zulässigen Personen in einer Sportanlage steht in Abhängigkeit zu einem standortspezifisch konkret zur Verfügung stehenden Raumvolumen und den raumlufttechnischen Anlagen vor Ort. Der Außenluftanteil sollte so weit wie möglich erhöht werden.
c) Die Nutzer von Indoorsportanlagen haben beim Betreten und Verlassen der Sportanlage sowie bei der Nutzung von Sanitärbereichen (WC-Anlagen) eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen bei der Ausübung der sportlichen Aktivität.

Muss ich Indoor-Trainingseinheiten zeitlich begrenzen?

Ja, gruppenbezogene Trainingseinheiten und -kurse werden auf höchstens 60 Minuten begrenzt.

Gibt es einen generellen Anspruch auf die Umsetzung der Verordnung auch für Vereine?

Die Verordnungen der Bayerischen Staatsregierung und die daraus abgeleiteten Empfehlungen für den Sport sind nicht zwingend umzusetzen, sondern lediglich maxmale Möglichkeiten, die auch nur dann umgesetzt werden können, wenn es organisatorisch und finanziell möglich ist. Denn zum Beispiel müssen Hallen und Räume in den Vereinen ja bei Benutzung intensiv gepflegt und desinfiziert werden. Insofern obliegt es letztendlich den Kommunen z.B. öffentliche Räumlichkeiten / Bereiche für den Sport zu öffnen.

Darf barfuß trainiert werden oder müssen Hallenschuhe getragen werden?

Hierzu gibt es seitens des BLSV und des Bayerisches Staats keine Empfehlungen. Ausschlaggebend ist das Hygienekonzept des Vereins und die Vorgaben der Gemeinde / Landratsamtes. Wir empfehlen vor allem bei Risikogruppen Hallenschuhe zu verwenden.

Müssen die Matten nach dem Training desinfiziert werden?

Hierzu gibt es seitens des BLSV und des Bayerisches Staats keine Empfehlungen. Ausschlaggebend ist das Hygienekonzept des Vereins und die Vorgaben der Gemeinde / Landratsamtes. Wir empfehlen zumindest bei deutlichen Verunreinigungen wie Schweiß oder anderen Körpersekreten nach dem Training den Boden zu wischen (was an sich auch in japanischen Dojos traditionell üblich ist).

Muss man mit Mund/Nasenschutz trainieren?

Nein, einen Mund/Nasenschutz ist nicht vorgeschrieben, lediglich beim Eintreten und Verlassen geschlossener Räume und beim Aufsuchen der Toilette. Es bleibt jedem selbst überlassen, während dem Training diesen zu tragen. Dies wird eventuell, wenn Risikogruppen mitmachen, aber vielleicht ratsam sein. Eventuell sollte der Trainer, der ja im Training flexibler sein muss, einen Mund/Nasenschutz tragen.

Wir werden diesen Fragen- und Antworten-Katalog im Laufe der Zeit erweitern. Schaut also gerne jederzeit wieder vorbei oder gibt uns Hinweise, welche Fragen und Antworten fehlen könnten.

Weitere Infos: https://bayernsport-blsv.de/coronavirus/

Bitte beachtet: die Gesundheit der Traininerenden hat hier absoluten Vorrang. Geduld vor Aktionismus, Vorsicht ist oberstes Gebot.

Wir wünschen euch einen schönen Wiedereinstieg in das gemeinschaftliche Karate!

Michael

Bayerischer Karate Bund e. V.

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