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Die Ausbildung besteht aus einem Wochenlehrgang mit 90 UE mit einer abschließenden schriftlichen und mündlichen Prüfung, an einem zusätzlichen Wochenende.
Die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Weiterbildung sind:
- Nachweis einer mindestens zweijährigen B-Trainertätigkeit im Verein
- gültige B-Trainer-Lizenz und gültiger DKV-Ausweis
- 2. DAN Karate
- Meldung über den Lehrbeauftragten des Landes.