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- Erarbeitung der Vereinssatzung und Absprache mit dem zuständigen Finanzamt, ob die Satzung den steuerrechtlichen Vorschriften entspricht.
- Zusendung des Satzungsentwurfes an die Gründungsmitglieder.
- Schriftliche Einberufung der Gründungsversammlung mit Angabe von Ort, Zeit, Tagesordnung.
- Durchführung der Gründungsversammlung mit Protokollierung der Beschlüsse, Verabschiedung der Satzung und Wahl des Vereinsvorstands. Unterschriften aller Gründungsmitglieder unter Protokoll und Satzung.
- Satzung und Protokoll beim Notar einreichen, Unterschriften des gesamten geschäftsführenden Vorstands notwendig. Der Notar beantragt eine Anmeldung für das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht.
- Das Amtsgericht verlangt einen finanziellen Vorschuß für die Bearbeitung.
- Das Amtsgericht bestätigt nach ca. 4 Wochen die Eintragung in das Vereinsregister.
- Beim Finanzamt wird nun der Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit gestellt, dazu sind einzureichen:
- Kopie der Satzung
- Kopie der Vereinsregistereintragung
- Formloses Anschreiben. - Gleichzeitig Aufnahmeantrag beim zuständigen Kreissportbund (KSB) für die Aufnahme in den Landessportbund (LSB). Dazu sind einzureichen:
- Kopie der Satzung
- Kopie des Gründungsprotokolls
- Kopie der Vereinsregistereintragung
- Formloses Anschreiben. - Aufnahmeantrag an den Landesfachverband stellen, dazu sind einzureichen:
- Kopie der Satzung
- Auszug aus dem Vereinsregister (Kopie)
- Gemeinnützigkeitsbescheinigung
- Aufnahmebescheinigung des LSB mit LSB-Nummer. - Meldung der Vereinsmitglieder an die Geschäftsstelle des Deutschen Karate Verbandes in Gladbeck. Adresse des Deutschen Karate Verbandes:
Deutscher Karate Verband e.V.
Geschäftsstelle
Am Wiesenbusch 15
45965 Gladbeck
Tel.: +49 (0) 2043 / 2988 - 0
Fax.: +40 (0) 2043 / 2988 - 91